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Forderungskatalog
Medikationsmanagement durch Arzt und Apotheker – warten auf ARMIN?
Die ABDA fordert die Politik auf, eine Rechtsgrundlage für eine Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement zu schaffen. Mit diesem Vorstoß könnte sie in Berlin auf Sympathie stoßen. Angesichts der damit verbundenen Kosten wird die Bundesvereinigung jedoch gute, handfeste Argumente brauchen – und die Unterstützung der KBV.
Der Forderungskatalog der ABDA an die Politik, den der ABDA-Gesamtvorstand Ende Februar beschlossen hat, erfährt innerhalb des Berufsstands viel Zuspruch. Schwerpunkt ist das Apothekenhonorar – doch es finden sich darin auch einzelne Forderungen, die auf die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker abzielen. Aktuell besonders im Fokus steht wohl die Beinfreiheit für die Apotheken bei der Rezeptbelieferung. Ein Punkt, der eher perspektivisch wichtig werden wird, ist der Ruf nach einer Rechtsgrundlage für das gemeinsame Medikationsmanagement durch Arzt und Apotheker.
„Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement
Es muss eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Vertragsärzt*innen und Apotheken als Leistungserbringer in der Regelversorgung (nicht nur wie bisher in Modellvorhaben wie ARMIN) bundesweit und für Versicherte aller Krankenkassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können.“
Mit dieser Forderung könnte die ABDA in Berlin parteiübergreifend auf offene Ohren stoßen. Viele Gesundheitsexpertinnen und -experten der Bundestagsfraktionen haben bereits Interesse an einem solchen Konzept bekundet. Das allein wird jedoch nicht reichen – der Weg zum Erfolg dürfte überaus steinig werden.
Denn mit der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) hat die ABDA das Konzept zwar bereits in der Praxis erprobt, noch wartet die Fachwelt allerdings auf die Ergebnisse der Evaluation. Im Interview mit der DAZ kündigte die zuständige ABDA-Abteilungsleiterin Uta Müller anlässlich des Projektendes im Sommer 2022 an, die Resultate seien sogar „besser als das, was wir uns erhofft haben“. Doch ob diese auch neutrale Beobachter überzeugen werden, lässt sich erst sagen, wenn sie veröffentlicht sind.
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Besonders wichtig wird sein, auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für das gemeinsame Medikationsmanagement zu gewinnen. Auch wenn die KBV am ARMIN-Projekt beteiligt war – ob sie sich nun auch politisch dahinter stellen wird, ist keineswegs klar. Insbesondere der Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen, auf dessen Basis Apotheken bereits jetzt Medikationsanalysen anbieten und abrechnen dürfen, ist innerhalb der verfassten Ärzteschaft alles andere als positiv aufgenommen worden. Bevor die ABDA mit ihrer Forderung an die Politik herantritt, muss sie erst einmal die Wogen glätten und die KBV wieder für die Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement begeistern. Das dürfte eine echte Mammutaufgabe werden, denn die KBV steht eher nicht für Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Wertschätzung für die Leistungen anderer Gesundheitsberufler.
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Dass die Apothekerschaft trotz aller Anfeindungen bereit ist, der ärztlichen Standesvertretung die Hand zu reichen und sich wieder auf das Wesentliche – die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten – zu konzentrieren, machte sie bereits beim Deutschen Apothekertag 2022 in München deutlich. Nachdem sich die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten nach dem Schiedsspruch am 10. Juni 2022 über den Sommer hinweg mit Falschbehauptungen, Beleidigungen und sogar Stimmungsmache seitens der Ärzteschaft auf Patientenebene konfrontiert sahen, verabschiedete das Apothekerparlament beim Deutschen Apothekertag Mitte September einen Antrag, in dem es die Mediziner:innen zum Dialog einlud.
Zusammenarbeit mit der KBV wird entscheidend sein
Ob es der ABDA gelingen wird, die KBV mit ins Boot zu holen, wird ein wichtiger, wenn nicht der entscheidende Faktor sein, um die Politik von dem Konzept zu überzeugen und sie dazu zu bewegen, Geld für das Medikationsmanagement bereitzustellen. Das ist der dritte Stolperstein: Solche Leistungen sind teuer. Zuletzt bekamen Apothekerinnen und Apotheker im ARMIN-Projekt etwa 115 Euro für die Startintervention, was grob der Medikationsanalyse entspricht. Die Schiedsstelle legte für diese Leistung einen Betrag von 90 Euro fest. Das ist eigentlich zu wenig, meinen nicht nur viele Kolleginnen und Kollegen, sondern auch ABDA-Abteilungsleiterin Müller. Und an diesem Beispiel zeigt sich: Soll das Medikationsmanagement wirklich in nennenswertem Umfang in der Versorgung ankommen, braucht es sowohl für Apothekerinnen und Apotheker als auch für Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung, die einen echten Anreiz bietet, sich mit dieser neuen Aufgabe zu befassen. Kostendeckend reicht nicht.
Um die Politik zu bewegen, eine Rechtsgrundlage für das Medikationsmanagement zu schaffen und eine angemessene Honorierung zu erreichen, müssen die Evaluationsergebnisse des ARMIN-Projekts den Nutzen unbedingt eindeutig untermauern. Bevor die ABDA ihre Forderung aktiv vorantreiben kann, ist zudem noch einiges an Vorarbeit nötig – zunächst dürften bei der politischen Arbeit der Standesvertretung also andere Punkte im Vordergrund stehen.
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