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Task-Force Arzneimittelversorgung
Lieferengpässe bekämpfen, Apotheken stärken
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und die von ihm im November 2022 ins Leben gerufene Task-Force Arzneimittelversorgung hat die Bundesregierung erneut aufgefordert, Liefer- und Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln stärker entgegenzuwirken. Einige der Forderungen betreffen auch den Apothekenalltag.
Bayern tut sich im Kampf gegen Arzneimittel-Lieferengpässe besonders hervor. Vergangenen Herbst rief der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek eine Task-Force mit Vertreter:innen der Ärzte- und Apothekerschaft, aus Pharma-Unternehmen und Großhandel sowie den Krankenkassen ins Leben. Mit dabei sind auch der Bayerische Apothekerverband und die Apothekerkammer. Schon vor Weihnachten verständigte man sich auf Sofortmaßnahmen, um die Engpass-Situation zu entspannen. Und man will angesichts des in Berlin bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens für ein Engpassgesetz weiter Ideen einbringen. Denn die bislang im ALBVVG-Entwurf vorgesehenen Maßnahmen reichen Holetschek und seinen Partnern nicht.
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Am vergangenen Sonntag hat die bayerische Task Force nun eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Diese umreißt vier Handlungsfelder, in denen der Bund und die EU tätig werden sollen. Laut Holetschek handelt es sich um ein umfassendes Konzept mit pragmatischen und unbürokratischen Lösungen zur Bekämpfung von Liefer- und Versorgungsengpässen.
Der bayerische Minister erklärte dazu: „Zunächst müssen die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung verbessert werden. Es ist essenziell, dass wieder mehr versorgungskritische Arzneimittel in Europa oder Deutschland produziert werden. Dazu müssen insbesondere die Rahmenbedingungen für die Herstellung und Lieferung, insbesondere generischer Arzneimittel verbessert werden“.
Retax-Regeln prüfen
Es gibt auch einige Vorschläge, die direkt den Apothekenalltag betreffen. Unter dem Stichwort „Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung verbessern“ fordert die Task-Force zum Beispiel eine Überprüfung der Retaxationsregelungen bei von den Engpässen betroffenen Arzneimitteln. Hier müssten „Verfahrenserleichterungen bis hin zu einem punktuellen Absehen von Retaxationen vereinbart werden“. GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband werden aufgefordert, den Rahmenvertrag entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Weiterhin wird unter dem Punkt „Pragmatische Verfahren bei Liefer- und Versorgungsengpässen“ gefordert, die Austauschregelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in das Arzneimittel- und Apothekenrecht zu überführen. Das ermögliche Apotheken mehr Handlungsspielraum bei der Belieferung von Rezepten. Die zeitaufwändige Rücksprache mit dem verordnenden Arzt soll nach festgelegten Kriterien entfallen.
Defekturen erleichtern
Zudem müsse die Erstellung von Defekturen rechtlich erleichtert werden. Ohne Nachweis einer häufigen Verschreibung und ohne die Beschränkung auf 100 abgabefertige Packungen täglich könnten Apotheken flexibel und relativ schnell auf Versorgungsschwankungen reagieren. Insbesondere wäre ein risikobasiertes Aussetzen der ausführlichen Qualitätsprüfung der Defekturarzneimittel im Fall von Lieferengpässen erforderlich, wie es in der gemeinsamen Erklärung heißt.
Weiterhin plädiert die Task-Force für eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung mit dem Ziel, dass Apotheken bei Lieferengpässen das verordnete Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzen können. Weitere Forderungen betreffen unter anderem eine Reform der Preisregulierungsmechanismen, Regelungen zum Inflationsausgleich, die Etablierung eines Frühwarnsystems und die Prüfung von Lagerhaltungspflichten.
Wie der Bund mit diesen Aufforderungen umgeht, bleibt abzuwarten.
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