Aktualisierte STIKO-Empfehlung

COVID-19: Wer sollte jetzt boostern und mit welchem Impfstoff?

21.09.2022, 10:45 Uhr

Die STIKO empfiehlt für Booster-Impfungen die angepassten Impfstoffe. (a / Foto: IMAGO / Lobeca)

Die STIKO empfiehlt für Booster-Impfungen die angepassten Impfstoffe. (a / Foto: IMAGO / Lobeca)


Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert – bereits zum 22. Mal. Der Beschlussentwurf, der am gestrigen Dienstag veröffentlicht wurde, enthält die Empfehlungen zu den an Omikron angepassten Impfstoffen gegen COVID-19. Er geht nun in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren.

Die adaptierten Corona-Impfstoffe sind da. Alle warteten gespannt, was die Ständige Impfkommission denn nun hinsichtlich der an Omikron angepassten Vakzine empfehlen würde. Am gestrigen Dienstag wurde der Beschlussentwurf schließlich veröffentlicht. In einer Mitteilung informiert die STIKO über den Inhalt. 

Demnach soll für alle Auffrischimpfungen (Booster) ab zwölf Jahren vorzugsweise einer der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe eingesetzt werden. Einen Unterschied zwischen den BA1- und den BA.4/5-adaptierten Impfstoffen macht die STIKO bei ihrer Empfehlung nicht. Die gelte für beide, heißt es. Sowohl der BA.1- als auch BA.4/5-adaptierte Impfstoff löse nämlich im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus. Die Antikörperantwort gegenüber dem Wildtyp-Virus soll gleichbleibend sein. Auch weiterhin sollen die bisherigen Impfstoffe für die Grundimmunisierung verwendet werden.

Wer, wann, mit was?

Zur Grundimmunisierung sind die adaptieren Impfstoffe nicht zugelassen.

Im Detail empfiehlt die STIKO (vorbehaltlich möglicher Rückmeldungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens) Folgendes: 

  • Personen ab zwölf Jahren:
    • sollen grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) erhalten
    • bevorzugt mit einem an Omikron angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff (ab zwölf Jahren: „Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“; ab 30 Jahren auch „Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1“)
    • im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion
  • Eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) wird empfohlen für
    • Personen ab dem Alter von 60 Jahren und Personen im Alter ab zwölf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
    • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patient:innen- bzw. Bewohner:innenkontakt
    • Bewohner:innen in Einrichtungen der Pflege
    • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
    • vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff,
    • im Abstand von sechs Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion).
  • Eine 5. Impfung (also eine weitere Impfung nach dem 4. Ereignis) kann sinnvoll sein
    • für besonders gefährdete Personen (z. B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz)
    • das soll von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) abhängig gemacht werden (entsprechend der 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung)
    • sechs Monate nach der letzten Impfung oder Infektion
    • Die Indikationsstellung soll unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung erfolgen
  • Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren:

Omikron: Wer nicht infiziert war, profitiert am meisten

Die STIKO geht davon aus, dass Personen, die im Zuge der Omikron-Welle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, besonders von einer Impfung mit einem adaptierten Impfstoff profitieren. Sie besitzen nämlich in Bezug auf verschiedene Varianten des Spike-Proteins eine weniger breite Immunantwort.

BA.1 oder BA.4/5?

Die Wahl des konkreten adaptierten Impfstoffs erachtet die STIKO als nicht so wichtig. Viel entscheidender ist in den Augen des Gremiums, dass die Impfempfehlungen generell umgesetzt und die Impfungen in Anspruch genommen werden. Das gelte insbesondere für die Auffrischimpfungen. Primäres Ziel der COVID-19-Impfung sei weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Vor diesen schützen die monovalenten Wildtyp-Impfstoffe unverändert – auch bei Omikron-Varianten. Die Vakzine könnten weiterhin eingesetzt werden, erklärt die STIKO. Daher ist es aus ihrer Sicht auch nicht erforderlich, dass Personen, die kürzlich eine Auffrischimpfung erhalten haben, vorzeitig nochmals geimpft werden.

Die STIKO schätzt die neuen bivalenten Impfstoffe als sicher und gut verträglich ein – trotz der begrenzten klinischen Studiendaten, die werden nämlich erst mit Zeitverzug verfügbar sein. Die angepassten Vakzine verwendeten dieselbe mRNA-Plattform wie die bisherigen. Der Unterschied bestehe nur in wenigen Nukleotiden und die Immunantwort resultiere auch aus einer Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein des Virus, begründet die STIKO diese Einschätzung.

In trockenen Tüchern ist die Empfehlung übrigens noch nicht. Es handelt sich bei den Empfehlungen um einen Entwurf, der nun in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren geht. Es könnte also auf Rückmeldungen hin noch Anpassungen geben. Anschließend werden die Empfehlungen von der STIKO beschlossen und treten mit Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin in Kraft. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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