Corona-Herbststrategie

Apotheken sollen weiter testen – auch Personen mit Symptomen

Berlin - 22.06.2022, 10:45 Uhr

Apotheken gehören weiterhin zur Teststrategie des Bundes. (c / Foto: IMAGO / Ralf Pollack)

Apotheken gehören weiterhin zur Teststrategie des Bundes. (c / Foto: IMAGO / Ralf Pollack)


Pünktlich zum gestrigen Sommerbeginn hat das Bundesgesundheitsministerium seine „Corona-Herbststrategie“ vorgelegt. Diese umfasst auch ein neues Testkonzept: Bereits ab Juli sollen Bürgertests eingeschränkt und die Preise massiv gesenkt werden. Zugleich gibt es das Versprechen: „Eine gut erreichbare Test-Infrastruktur – auch in Apotheken – soll aufrechterhalten bleiben“.

Vor zwei Wochen hatte der Corona-ExpertInnen-Rat der Bundesregierung in seiner 11. Stellungnahme Empfehlungen für die „Pandemievorbereitung auf Herbst/Winter 2022/23“ vorgelegt. Dabei ging das Gremium von drei möglichen Szenarien im Herbst aus: einem günstigen, einem Basisszenario und einem ungünstigen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält das Basisszenario für das wahrscheinlichste. Hier bleibt es etwa beim Gehabten: Neue Virusvarianten erweisen sich weder als gefährlicher noch als harmloser als die derzeit zirkulierenden. Dann sei damit zu rechnen, dass es über die gesamte kältere Jahreszeit zu einem gehäuften Auftreten von Infektionen und Arbeitsausfällen komme. Trotz moderater COVID-19-Belastung der Intensivmedizin könnten diese Ausfälle erneut flächendeckende Maßnahmen des Übertragungsschutzes (Masken und Abstand in Innenräumen), aber auch Maßnahmen der Kontaktreduktion nach regionaler Maßgabe erforderlich machen.

Ein solches Szenario, so heißt es im Papier, könnte sich über einen langen Zeitraum erstrecken. Würden keine Maßnahmen ergriffen, sei mit circa 1.500 Corona-Toten pro Woche zu rechnen. Ziel der BMG-Strategie für den Herbst ist, die medizinischen Kapazitäten nicht zu überlasten und die kritische Infrastruktur personell aufrechterhalten zu können. Zudem gilt es, schwere Krankheitsverläufe und Long-COVID abzumildern und Todesfälle zu vermeiden.

Konkret umfasst die Strategie für den Herbst sieben Punkten:

1. Impfkampagne: Es wird ausreichend Impfstoff beschafft – bereits verfügbarer, aber auch die künftig angepassten von Biontech und Moderna. Ab September soll es eine neue Impfkampagne geben, die darauf abzielt, Impflücken zu schließen und die vierte Impfung zu bewerben.

2. Testkonzept: Bürgertests sollen eingeschränkt werden auf symptomatische Patient:innen und darüber hinaus unabhängig von Symptomen und Kontaktpersonen für ausgewählte Personengruppen möglich sein (z. B. Präventivtestungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Kleinkinder, Personen mit erhöhter Kontaktexposition, bei einer Kontraindikation zur Impfung, ausbreitende Infektionslage im „Hotspot“, Geflüchtete aus der Ukraine).

Der Zugang zum PCR-Test erfolgt entweder nach positivem Bürgertest oder bei symptomatischen Patient:innen in Arztpraxen.

Zugleich heißt es im Papier: „Eine gut erreichbare Test-Infrastruktur – auch in Apotheken – soll aufrechterhalten bleiben“. Das ist insofern interessant, als der Expert:innenrat eine Integration in die Infrastruktur der Impfzentren angedacht hatte – doch diese Idee findet im BMG-Papier keine Erwähnung.

Allerdings sollen die Preise für Antigen-Schnelltests und für PCR-Tests abgesenkt werden: Die Gesamtkosten sollen um etwa die Hälfte reduziert werden. Zudem soll durch mehr Kontrollen Betrug zurückgedrängt werden.

Da die bislang gültige Coronavirus-Testverordnung Ende Juni ausläuft, soll diese bis dahin novelliert werden.

Zur Ausweitung der Bürgertests auf Menschen mit Symptomen erklärt Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein: 

„Kostenlose Bürgertests müssen angesichts der aktuellen Coronawelle bleiben. Coronatests abzuschaffen, ohne die Maskenpflicht in Innenräumen einzuführen, wird dem Schutzbedürfnis vieler Bürger nicht gerecht. Über die Weiterführung der kostenlosen Bürgertests sollte erst entschieden werden, wenn die Ergebnisse der Expertenkommission über die Wirksamkeit von Corona-Schutzmaßnahmen Ende des Monats vorliegen. Wichtig ist, dass zukünftig in Apotheken auch Bürger mit Infektionssymptomen getestet werden dürfen.“

3. Optimierung der Behandlung: Der Corona-ExpertInnenrat der Bundesregierung soll ein Konzept entwickeln, wie wirkungsvolle Medikamente wie Paxlovid rechtzeitig und breiter eingesetzt werden können. „Dabei soll die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und die der Apotheken geprüft werden“, heißt es im Papier. Flankierend soll diese Strategie durch eine Kampagne bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und bei Hausärzten und Hausärztinnen unterstützt werden.

4. Schutz vulnerabler Gruppen (insbesondere Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste): Hier sind umfassende Versorgungs- und Hygienekonzept gefragt. Jede Pflegeeinrichtung soll analog zur Regelung in Krankenhäusern einen (gesetzlich vorgeschriebenen) Hygienebeauftragten etablieren. Darüber hinaus ist für die frühzeitige Arzneimittelbehandlung Infizierter ein:e gesetzlich vorgeschriebene:r Koordinator:in aus der Fachpflege zu benennen.

Bei all dem ist das Ziel, Pflegeeinrichtungen für Besuche offen zu halten. Die Hygieneregeln und die drei wirksamen Schutzmaßnahmen „Impfen, Testen, Masken“ für Personal, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher sollen forciert werden.

5. Tägliche Daten: Die verspätete und unvollständige Datenmeldung soll beendet werden. Alle Krankenhäuser sollen deshalb gesetzlich verpflichtet werden, ihre für das Pandemiemanagement notwendigen Daten über das DEMIS mit einem praktikablen, reduzierten Datensatz (ITS-Kapazität, Zahl der Corona-Erkrankten auf Normal- und ITS-Stationen, Zahlen der betreibbaren Betten auf Normal- und ITS-Stationen) taggleich zu melden. Das DEMIS ist dabei an die Landesgesundheitsämter und das RKI angeschlossen. Wird nicht gemeldet, sollen Sanktionen drohen.

6. Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche: Hier ist das oberste Gebot, Kitas und Schulen offenzuhalten. Zudem soll eine bundeseinheitliche Empfehlung im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz der Gesundheitsminister:innen sowie Kultusminister:innen und Kultusminister der Länder sowie des Bundes erarbeitet werden.

7. Novelle des Infektionsschutzgesetzes: Nicht zuletzt soll das Infektionsschutzgesetz rechtzeitig vor dem 23. September 2022 weiterentwickelt werden. Dabei sollen sowohl die Erkenntnisse der Stellungnahme des Corona ExpertInnenrates als auch der am 30. Juni erwartete Evaluationsbericht der Sachverständigenkommission (§ 5 Abs. 9 IfSG) berücksichtigt werden. Dann soll über konkrete Maßnahmen entschieden werden. 

Die Grundlage für die gesetzlichen Regelungen zu DEMIS und für die weiteren Verordnungen und zum Schutz der vulnerablen Gruppen (Hygienebeauftragte und Behandlungskoordinator:in) sollen bereits kurzfristig geschaffen werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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