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Infektionsschutzgesetz
Lauterbach will für den Herbst vorsorgen
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet erneut am Infektionsschutzgesetz. Wie Minister Karl Lauterbach am vergangenen Mittwoch im ZDF erklärte, will er bei einer möglichen neuen Corona-Welle im Herbst wieder mit einer Maskenpflicht in Innenräumen reagieren können. Justizminister Marco Buschmann mahnt indessen vor vorschnellen Festlegungen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits die nächste Corona-Welle im kommenden Herbst vor Augen. Und sollte sie kommen, will er gesetzlich gerüstet sein, damit wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen angeordnet werden kann. Derzeit werde erneut am Infektionsschutzgesetz gearbeitet, sagte der SPD-Politiker am Mittwochabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“.
Die im kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen laufen zum 23. September aus. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2G- und 3G-Regelungen sind damit seit Anfang April weggefallen. Derzeit gilt ein „Basisschutz“ – etwa mit Maskenpflichten in Bussen, Bahnen, Kliniken, Praxen und Pflegeheimen.
Im Herbst, so Lauterbach, werde erneut die Frage zu diskutieren sein, „ob zum Beispiel Maskentragen in Innenräumen wieder verpflichtend wird“. Er halte es für unbedingt notwendig, sich diese Möglichkeit zu eröffnen.
Buschmann: Evaluation zuerst
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mahnte indessen an, nicht vorschnell einzelne Maßnahmen festzulegen. „Ich bin dafür, dass wir uns nach Recht und Gesetz richten. Das sieht eine Evaluierung vor“, sagte er am vergangenen Freitag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Ergebnisse der Evaluierung sollten „unbedingt“ berücksichtigt werden, „bevor wir uns auf einzelne Maßnahmen vorschnell festlegen“, so Buschmann.
Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat eine parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Politik gefordert und deutlich gemacht, dass seine Partei mögliche erneute Corona-Einschränkungen im Herbst nur unter strengen Voraussetzungen mittragen wird. „Einen weiteren Herbst und Winter wird es nicht geben, in denen wegen eines diffusen Datennebels Grundrechtsbeschränkungen vorgenommen werden“, sagte der Bundestagsvizepräsident der Deutschen Presse-Agentur.
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