Die pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick
Auf fünf pharmazeutischen Dienstleistungen hat sich die Schiedsstelle jüngst geeinigt. Zwei davon zählen zu den „einfachen“ pharmazeutischen Dienstleistungen, für die Apotheker:innen keine besondere Zusatzqualifikation benötigen – Blutdurckkontrolle bei Hypertoniepatient:innen und die Schulung von Patient:innen, die Inhalativa erhalten. Die komplexen Dienstleistungen umfassen jeweils Medikationsanalysen und sind damit nur geschulten Apotheker:innen vorbehalten.
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