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Kammerversammlung Westfalen-Lippe
Overwiening: Vergütungssystematik für Dienstleistungen ist ein „Quantensprung“
Die Apothekenwelt steht derzeit vor mehreren grundlegenden Umwälzungen: Neben dem E-Rezept kommen auch die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen bald in die Offizinen. Gleichzeitig droht ein neues Spargesetz. AKWL- und ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening machte heute in Münster deutlich: Damit die Apotheken die anstehenden Herausforderungen und ihre originären Aufgaben bewältigen können, brauchen sie mehr Geld und nicht weniger.
Welche pharmazeutischen Dienstleistungen sollen Apotheken künftig anbieten? Klar ist: Die Medikationsanalyse ist dabei – der Rest des Katalogs ist noch nicht offiziell bekannt. Das wird auch so bleiben, bis der Schiedsspruch der Schiedsstelle vorliegt, sagte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA und der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), am heutigen Mittwoch in Münster.
Nachdem die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) Mitte 2021 gescheitert waren, riefen die Apotheker die Schiedsstelle an, die letztlich darüber entscheiden sollte, welche Dienstleistungen die Offizinen hierzulande künftig zu welchem Preis anbieten sollen. Sie kam zuletzt am 19. Mai zusammen – dabei soll es zu einer Einigung gekommen sein, die es allerdings noch zu verschriftlichen gilt. Erst dann, so Overwiening, werden DAV und GKV über die Ergebnisse informieren.
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Fest steht aus ihrer Sicht aber, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen einen Paradigmenwechsel in den Apotheken einläuten werden. Denn erstmals werden die Betriebe selbst darüber entscheiden, wann eine Vergütung fällig wird. „Sie lösen Ihre eigene Honorierung aus“, betonte die Präsidentin. „Das ist ein Quantensprung.“
E-Rezept darf nicht zum Trojanischen Pferd werden
Eine andere aktuelle Neuerung dürfe hingegen nicht zum Game-Changer werden: das E-Rezept. „Wir müssen aufpassen, dass es nicht zum Trojanischen Pferd wird“, warnte Overwiening. Es sei nachvollziehbar, dass einige Kolleginnen und Kollegen Bedenken hegten angesichts der bevorstehenden verpflichtenden Einführung – allerdings gelte es, diese Bedenken intern zu kommunizieren und nicht öffentlich. In der Wahrnehmung der Patientinnen und Patienten dürfe das Bild nicht ins Wanken geraten, dass die Präsenzapotheken bereit sind für das E-Rezept und dieses „genau dorthin gehört“.
Positiv hob die AKWL-Chefin hervor, dass die Gematik derzeit an der Entwicklung eines sogenannten Referenzvalidators feilt, der die Retax-Gefahr aus technischen Gründen für die Apotheken minimieren soll. Fraglich sei, ob er pünktlich zum 1. September einsatzbereit sein wird, wenn die E-Rezept-Pflicht für die Apotheken bundesweit greift. Overwiening ließ durchblicken, dass die Krankenkassen in diesem Zusammenhang eine gewisse Bereitschaft zu einer vorläufigen Friedenspflicht signalisiert hätten – konkreter wurde sie jedoch nicht.
1 Kommentar
Stillarbeit….
von Ulrich Ströh am 08.06.2022 um 17:04 Uhr
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