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Endspurt bei der Vorbereitung auf das E-Rezept
Neue Fragen zur Retax-Sicherheit beim E-Rezept
Alles spricht derzeit dafür, dass das E-Rezept am 1. September in Bayern und Schleswig-Holstein als Pflichtanwendung starten wird. Die Apotheken müssen sich darauf vorbereiten. Doch auch für die beteiligten Verbände und Organisationen ist noch viel zu tun. Denn offenbar gibt es noch immer technische Fragen, bei denen ein Retax-Risiko für die Apotheken zu prüfen ist. Darauf hat Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, in einem Schreiben an seine Kollegen in den anderen Bundesländern aufmerksam gemacht.
Die ABDA signalisiert, dass die Prozesse rund um das E-Rezept sicher sind, auch mit Blick auf die Retax-Sicherheit für die Apotheken. Dies war auch der Tenor bei einer Tagung der Geschäftsführer der Apothekerverbände am Montag und Dienstag, wie von Teilnehmern zu hören war. Der ABDA ist wichtig, dass das E-Rezept keinesfalls an den Apotheken scheitern darf. Auch deshalb wird immer wieder appelliert, wirklich alle Mitglieder der Apothekenteams intensiv auf die neuen Arbeitsabläufe vorzubereiten. Denn nur so können sie den Patienten signalisieren, dass das E-Rezept in den Apotheken funktioniert.
Referenzvalidator noch unvollständig
Doch die Prozesse bei der Prüfung und Abrechnung der E-Rezepte müssen ebenso funktionieren. Gegenüber den Apotheken wird schon lange angepriesen, dass das E-Rezept Formfehler praktisch unmöglich mache. Allerdings könnten sich gerade aus der digitalen Darstellung der Daten neue Fragen und damit auch Möglichkeiten für Retaxationen ergeben, die es bei Papierrezepten nicht gibt.
Darum geht es in einem Schreiben des Vorsitzenden des Hamburger Apothekervereins, Dr. Jörn Graue, der als Vorstandsvorsitzender des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) auf die Erfahrungen des NARZ mit den bisherigen E-Rezepten zurückgreifen kann. In dem Schreiben erläutert Graue, dass der in jüngster Zeit oft angesprochene Referenzvalidator in der derzeitigen Version nur die Syntax, aber nicht Inhalte und Signaturen prüfe. Sogar dieser einfache Referenzvalidator sei erst im November einsatzbereit, also über zwei Monate nach dem Start in Bayern und Schleswig-Holstein.
Quittungssignatur könnte gegen EU-Recht verstoßen
Das größte Problem befürchtet Graue bei der Quittungssignatur. Der dafür verwendete Schlüssel sei von der Gematik selbst generiert worden und nicht von einem akkreditierten Trustcenter. Er richte sich nach Regelungen aus dem Jahr 2010, aber mittlerweile habe sich das Europarecht geändert. Daher sei ungewiss, ob die Quittungssignatur rechtsgültig ist.
Dieses Problem ist bereits seit Herbst 2021 bekannt. Daraufhin habe der GKV-Spitzenverband für die Erprobungsphase erklärt, dass die Krankenkassen die Signatur der Gematik anerkennen. Die Erklärung gelte jedoch nicht für den Regelbetrieb, betont Graue. Es sei auch zu prüfen, ob die Vereinbarung nichtig werden könne, falls sich herausstellen sollte, dass die Signatur gegen höherrangiges Recht verstößt. Daher schlägt Graue eine Vereinbarung vor, nach der E-Rezepte auch ohne einen solchen Nachweis abgerechnet werden können, wenn sich die Signatur als unwirksam erweist.
1 Kommentar
E-Rezept
von Gert Müller am 27.05.2022 um 13:20 Uhr
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