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Kassenärzte warnen
KBV: E-Rezept-Plan ist zum Scheitern verurteilt
KBV sieht Praxistauglichkeit des E-Rezepts nicht belegt
„Die Praxistauglichkeit des E-Rezepts in den Testvorhaben ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen“, schreibt die KBV laut ihren „Praxisnachrichten“. Zwar sollen zunächst mindestens 30.000 elektronische Verordnungen ausgestellt und beliefert worden seien, bevor der Rollout kommt, das reicht aber aus Sicht der Kassenärzte nicht. Der Plan sei erkennbar zum Scheitern verurteilt und gefährde die Praxisabläufe erheblich. „Insgesamt ist unser Anspruch beim E-Rezept wie bei allen anderen Prozessen, dass Prozesse, die heute funktionieren, nur dann durch andere Prozesse abgelöst werden können, wenn diese nachweislich ebenfalls reibungslos funktionieren“, erklärt die Standesvertretung.
Sie ruft daher den Minister und sein Haus dazu auf, die Gematik in die Schranken zu weisen. Insbesondere seien die betroffenen KVen Bayerns und Schleswig-Holsteins übergangen worden und hätten erst aus den Medien erfahren, was möglicherweise im September auf sie zukommt. „Die KVen sollen diesen Prozess unterstützen, ohne dass zuvor Gespräche oder Abstimmungen mit ihnen dazu geführt wurden. Dass der Verfahrensvorschlag parallel zu allem Überfluss durch aktuelle Presseberichte flankiert wurde, hat verständlicherweise sowohl bei der KBV und den KVen in den Ländern als auch bei den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten erhebliches Unverständnis und Irritationen ausgelöst“, kritisiert die Bundesvereinigung.
„Klare Missachtung von Gematik-Beschlüssen“
Erst vor wenigen Wochen habe das BMG in einem Schreiben an die KBV versichert, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Abstimmung mit den Akteuren erfolgen und Anwendungen erst nach ausreichender Erprobung eingeführt würden. „Vor diesem Hintergrund können wir die für die Gesellschafterversammlung von der Gematik kurzfristig vorgelegte Beschlussvorlage nicht nachvollziehen“, konstatieren die Vorstände der KBV und der KVen. Dieses Vorgehen stelle „eine klare Missachtung von Gematik-Beschlüssen“ dar.
„Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, weiteren Akzeptanzverlusten bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen in der Kollegenschaft entgegenzutreten, auf die Gematik einzuwirken, ihren Beschlussvorschlag zurückzuziehen und aufzufordern, einen Rolloutprozess für das E-Rezept zu konzipieren, mit dem gewährleistet werden kann, dass das E-Rezept die Abläufe in den Arztpraxen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht beeinträchtigt und elektronische Verordnungen gesichert möglich macht und dieses mit den Gesellschaftern abzustimmen“, schreiben die Ärztevertreter abschließend.
5 Kommentare
Prüfen...
von Thomas Eper am 17.05.2022 um 10:47 Uhr
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Druck
von Ratatosk am 16.05.2022 um 18:48 Uhr
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Archetypisch...
von Carsten Moser am 16.05.2022 um 17:56 Uhr
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AW: Archetypisch
von CM am 16.05.2022 um 17:57 Uhr
AW: Archetypisch
von ap am 16.05.2022 um 21:47 Uhr
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