„[...] um eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung tamoxifenhaltiger Arzneimittel auch nach einer möglichen Aufhebung der Feststellung des Versorgungsmangels weiterhin sicherzustellen, ist es notwendig, zunächst die auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen importierten und verkehrsfähigen Arzneimittel aufzubrauchen und die Arzneimittel mit deutscher Zulassung, die nach aktueller Kenntnis ab dem 01. Mai 2022 zur Verfügung stehen sollen, erst dann dem Markt zuzuführen, wenn die importierten Arzneimittel aufgebraucht sind. Andernfalls ist davon auszugehen, dass es in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2022 erneut zu einem gravierenden Engpass kommt. Daher ist die Anordnung der prioritären Abgabe der Importe zur Sicherstellung der Versorgung unerlässlich.“
- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Großhandel muss zunä...
Auch wenn die Apotheke anders bestellt
Großhandel muss zunächst importiertes Tamoxifen aufbrauchen
Apotheken, die dieser Tage vom Großhandel ein anderes Tamoxifen-Präparat erhalten als sie bestellt haben, sollten sich nicht wundern. Denn wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker informiert, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mittels Bescheid angeordnet, dass der pharmazeutische Großhandel – angesichts des Versorgungsengpasses – importierte Packungen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel vorrangig abzugeben hat.
Anfang April meldete die Firma Hexal, dass erste Tamoxifen-Chargen einer Sonderproduktion über den Großhandel verfügbar sind. „Zusammen mit den importierten Produkten ist somit die Versorgung von Patient*innen in Deutschland derzeit gesichert“, wurde Peter Stenico, Leiter von Sandoz Deutschland und CEO Hexal, in einer Mitteilung zum Versorgungsengpass mit Tamoxifen zitiert. Dass diese Äußerung wirklich nur zusammen mit der importierten Ware zur Überbrückung des Tamoxifen-Versorgungsengpasses zu verstehen ist, macht jetzt ein Bescheid des BfArM vom 19. April deutlich. Denn wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) heute informiert, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darin angeordnet, „dass der pharmazeutische Großhandel Packungen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel, die nach § 79 Abs. 5 AMG importiert wurden, vorrangig abzugeben hat“.
Damit seien auch Fälle gemeint, „in denen sich die Bestellung von Apotheken beim Großhandel auf ein anderes und beim Großhandel verfügbares Tamoxifen-haltiges Fertigarzneimittel bezieht“, erklärt die AMK unter Berufung auf eine E-Mail-Korrespondenz mit dem BfArM vom 22. April 2022.
Mehr zum Thema
Sonst droht Unterversorgung
Tamoxifen: Einmal und nicht fünfmal 20 Tabletten abgeben!
Sandoz/Novartis
Hexal: Tamoxifen-Versorgung derzeit gesichert
Anastrozol-Produktion für Tamoxifen verschoben
Der Fall Tamoxifen aus Sicht einer Patientin und Journalistin
Würde die auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen importierten Arzneimittel nicht als erste aufgebraucht, sei davon auszugehen, dass es in der zweiten Jahreshälfte erneut zu einem gravierenden Versorgungsengpass kommt, heißt es. Schon zuvor hatte das BfArM mehrfach an Ärzt:innen und Apotheker:innen appelliert, wirklich nur kleine Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel zu verordnen und abzugeben.
Wörtlich heißt es im Bescheid des BfArM:
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.