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Sonst droht Unterversorgung
Tamoxifen: Einmal und nicht fünfmal 20 Tabletten abgeben!
In Apotheken und Arztpraxen dürfte mittlerweile gut bekannt sein, dass bei dem Arzneimittel Tamoxifen nicht nur ein Lieferengpass, sondern ein echter Versorgungsengpass besteht. Entsprechend hat das BfArM Maßnahmen empfohlen und Importe organisiert, um die Patient:innen weiter versorgen zu können. Dazu gehört die klare Empfehlung, nur noch kleine Packungsgrößen abzugeben. Doch das wird in der Praxis offenbar teils fragwürdig frei ausgelegt.
Auf der Handelsblatt-Jahrestagung Pharma 2022 am vergangenen Dienstag machte Dr. Michael Horn, Abteilungsleiter im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Vorsitzender des BfArM-Beirats zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, deutlich: Versorgungsengpässe mit Arzneimitteln führen nicht nur in Apotheken zu einem erheblichen Mehraufwand, sondern auch bei den Behörden. So sei es beispielsweise beim aktuellen Tamoxifen-Engpass nicht trivial gewesen, in der Breite jeden mit den nötigen Maßnahmen und Informationen zu erreichen, damit weiterhin alle Patient:innen mit Tamoxifen versorgt werden können. Schon am 4. März hatte das BfArM erneut an Ärzt:innen und Apotheker:innen appelliert, wirklich nur kleine Packungsgrößen à 20 oder 30 Tabletten und eben nicht 100-Stück-Packungen abzugeben.
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Zwar sind mittlerweile Importe von mehr als 5 Millionen Tabletten tamoxifenhaltiger Arzneimittel bezogen auf die Stärke 20 mg bereits im Markt angekommen bzw. sollten bis zum 15.03.2022 in den Verkehr gebracht werden. Und spätestens im Mai 2022 sollen weitere 20 Millionen Tabletten in der Stärke 20 mg folgen. Aber auch mit dieser Überbrückung kann die Versorgung nur weiter sichergestellt werden, wenn kleine Packungsgrößen statt der üblichen 100 Tabletten verordnet werden, hieß es.
Jetzt hat das BfArM erfahren, wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) meldet, „dass weiterhin und allem Anschein nach vorzugsweise die Packungsgröße N3 verordnet und abgegeben wird, z. B. als 5 Packungen à 20 Tabletten.“ Das führe offenbar zur Unterversorgung bei betroffenen Patient:innen und widerspreche dem Beiratsbeschluss vom 9. Februar 2022.
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Zudem, schreibt die AMK, scheinen noch immer Vorbehalte bei Fragen der Erstattung von kleinen Packungsgrößen zu bestehen: „Es wird daher nochmals daran erinnert, dass der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskassen empfiehlt, kleinere Packungsgrößen (z. B. 30 Tabletten), oder Arzneimittel mit einer geringeren Stärke (z. B. 2 Tabletten à 10 mg) in der Zeit des Liefer-/Versorgungsengpasses ohne Retaxationen den Apotheken zu erstatten und diese ärztlichen Verschreibungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen miteinzubeziehen.“ Auch Horn dankte vergangenen Dienstag dem GKV-Spitzenverband, dass man in einem solchen Fall gesagt habe: „In dieser Zeit reden wir nicht über Geld“.
Das BfArM bittet nun um Informationen, die auf entsprechende Problemsituationen hinweisen.
2 Kommentare
Empfehlung oder endlich Machtwort ?
von Dr. Ralf Schabik am 21.03.2022 um 8:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Empfehlung oder endlich Machtwort - Völlig richtig
von ratatosk am 21.03.2022 um 10:48 Uhr
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