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Stellungnahme zum Pflegebonusgesetz
ABDA begrüßt geplante Verstetigung der Grippeimpfung in den Apotheken
Die Ampel will die Grippeimpfung in den Apotheken in die Regelversorgung überführen. Während die Ärzteverbände sich um die Patientensicherheit sorgen, begrüßt die ABDA das Vorhaben ausdrücklich. Allerdings regt sie an, festzuschreiben, dass die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker zum Personal der jeweiligen Apotheke gehören muss.
Das Ringen um die Grippeimpfung in den Apotheken hat hierzulande Tradition: Seit jeher monieren Ärztevertreter in diesem Zusammenhang, das Impfen sei eine urärztliche Aufgabe. Ob bei den regionalen Modellprojekten zur Grippeimpfung oder der COVID-19-Impfung in den Apotheken, die Argumente sind stets dieselben: Weder gebe es Bedarf, noch seien Pharmazeutinnen und Pharmazeuten zum Beispiel beim Auftreten von Impfreaktionen nicht in der Lage, angemessen zu reagieren.
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Mit ihren immer wieder geäußerten Bedenken konnten die Ärztevertreter bei der Politik jedoch offenbar nicht landen: Die Ampel plant nun, die bisher in Apotheken nur in Modellprojekten möglichen Grippeimpfungen in die Fläche zu holen. In einem noch nicht abgestimmten Änderungsantrag zum Pflegebonusgesetz ist vorgesehen, das Angebot in die Regelversorgung zu überführen. Am morgigen Mittwoch findet die Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Gesetzentwurf statt.
ABDA: Impfapotheker müssen zum Apothekenpersonal gehören
Auch die ABDA äußert sich in einer Stellungnahme zu dem Vorhaben, die Grippeimpfung in den Apotheken zu verstetigen. „Die ABDA unterstützt das Anliegen ausdrücklich“, heißt es darin. „Apotheken bieten der Bevölkerung ein niedrigschwelliges Angebot für die Inanspruchnahme von Grippeschutzimpfungen und können dazu beitragen, die Impfquoten zu erhöhen, die für die Allgemeinheit von herausragender Bedeutung sind. Dies haben auch die Erfahrungen mit den Impfungen in Apotheken in anderen Ländern gezeigt.“ Die Apothekerinnen und Apotheker können laut ABDA dabei auf die positiven Erfahrungen zurückgreifen und auf diesen aufbauen, die sie bereits in den Modellprojekten gesammelt haben.
Besonders freut die Standesvertretung, dass dem Änderungsantrag zufolge die Durchführung von Grippeschutzimpfungen an die öffentliche Apotheke geknüpft sein soll. Dennoch erbittet sie eine weitergehende Regelung, was die Anforderungen an das impfende Personal betrifft: Ihrem Wunsch nach soll die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker „zum pharmazeutischen Personal der Apotheke gehören müssen und nicht etwa als ‚freie Mitarbeiter*innen‘ diese Aufgabe übernehmen dürfen“. Um dies klarzustellen, fordert sie, die geplante Vorschrift im Infektionsschutzgesetz entsprechend anzupassen.
Overwiening: Apotheken-Impfungen wären sinnvolle Ergänzung
ABDA-Chefin Gabriele Regina Overwiening kommentiert das Vorhaben in einem Presse-Statement wie folgt: „Es ist erneut in der politischen Diskussion, dass Apotheken Grippeschutzimpfungen im Rahmen der Regelversorgung anbieten sollen. Aus unserer Sicht wäre das eine sinnvolle niedrigschwellige Ergänzung des umfangreichen ärztlichen Impfangebots. In Pilotprojekten in acht Bundesländern impfen Apothekerinnen und Apotheker bereits gegen Influenza. Voraussetzung ist natürlich, dass sie eine mit der Ärzteschaft abgestimmte Fortbildung absolviert haben.“
1 Kommentar
Impfen in der Apohetke - ich sage NEIN
von Martin Straulino am 01.05.2022 um 17:18 Uhr
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