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Änderungsanträge zum Pflegebonusgesetz
Ampel will Grippeimpfungen in Apotheken in die Regelversorgung aufnehmen
Grippeimpfungen in Apotheken sollen künftig nicht mehr nur in Modellprojekten erlaubt sein: Die Ampel-Partner planen, das Angebot in die Regelversorgung aufzunehmen, wie aus dem noch nicht ressortabgestimmten Entwurf eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen zum Pflegebonusgesetz hervorgeht. Das Honorar sollen demnach DAV und GKV verhandeln.
Wo immer Apotheken gegen Grippe impfen, ist die Resonanz gut: Viele der laufenden regionalen Modellprojekte wurden inzwischen räumlich ausgeweitet oder es haben sich weitere Kassen dem Vertrag angeschlossen. Den bis dato bekannt gewordenen Evaluationsberichten zufolge sind auch die Kundinnen und Kunden überaus zufrieden mit den Leistungen der Betriebe. Und: Oftmals erreichen die Offizinen demnach genau diejenigen Menschen, die sich ohne ein solch niedrigschwelliges Angebot gar nicht gegen Influenza hätten immunisieren lassen.
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Impfende Apotheker überzeugen auf ganzer Linie
Der Erfolg der Projekte hat anscheinend auch die Ampel-Koalitionäre überzeugt: Sie wollen die Apotheken-Grippeimpfungen in die Regelversorgung überführen und damit unabhängig machen von regionalen Vereinbarungen mit einzelnen Krankenkassen. Das geht aus dem Entwurf eines Änderungsantrags der Regierungsfraktionen zum Pflegebonusgesetz hervor, der allerdings noch nicht ressortabgestimmt ist. Ziel ist es, einen „weiteren, niedrigschwelligen Zugang zu Grippeschutzimpfungen zur Erhöhung der Impfquote anzubieten“.
Konkret sind dazu Anpassungen im Infektionsschutzgesetz (§ 20 c neu), im Sozialgesetzbuch V (§§ 132 e, 132 j), im Apothekengesetz (§ 21) sowie in der Apothekenbetriebsordnung (§§ 1 a, 2, 35 a neu, 36, 37) geplant. Demnach sollen Apothekerinnen und Apotheker, die eine entsprechende ärztliche Schulung absolviert haben, Grippeschutzimpfungen bei Erwachsenen durchführen dürfen. Anerkannt werden sollen auch ärztliche Schulungen für die COVID-19-Impfung.
Die Bundesapothekerkammer wird dem Entwurf nach verpflichtet, zusammen mit der Bundesärztekammer auf Basis der bereits vorliegenden Vorgaben zu Schulungen im Rahmen von Modellvorhaben nach § 132j SGB V ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Apothekerinnen und Apotheker zu entwickeln. Dadurch „soll sichergestellt werden, dass die Schulungen bundesweit möglichst einheitlich durchgeführt werden und zügig beginnen können“.
1 Kommentar
DAV und Kassen sollen Vergütung aushandeln
von Karl Friedrich Müller am 23.04.2022 um 8:49 Uhr
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