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Änderungsanträge zum Pflegebonusgesetz
Ampel will Grippeimpfungen in Apotheken in die Regelversorgung aufnehmen
DAV und Kassen sollen Vergütung aushandeln
Was die Vergütung betrifft, werden die Karten neu gemischt: Der GKV-Spitzenverband soll im Benehmen mit der PKV nach dem Willen der Ampel-Partner mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen Vertrag über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken schließen, der insbesondere das Honorar für die Impfleistung regelt sowie die Impfdokumentation und die Abrechnung. Werden sich Kassen und Apotheker nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten einig, muss mal wieder die Schiedsstelle ran. Laufende Modellprojekte enden spätestens neun Monate nach Vertragsschluss.
Im Übrigen bleibt es dabei, dass PTA beim Impfen außen vor sind. „Nur Apotheker, die zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen berechtigt sind, dürfen die Aufklärung, die Anamnese, das Einholen der Einwilligung der zu impfenden Person und die Grippeschutzimpfungen durchführen“, soll es künftig in der Apothekenbetriebsordnung heißen. Bei der Vorbereitung und der Dokumentation der Impfung kann das Personal der Apotheke unterstützen. „Zudem ist die Durchführung der Schutzimpfung nur gestattet, sofern das Berufsrecht dem nicht entgegensteht. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Regelungen in den jeweiligen Berufsordnungen der Apothekerkammern.“
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DAV und Kassen sollen Vergütung aushandeln
von Karl Friedrich Müller am 23.04.2022 um 8:49 Uhr
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