So funktioniert die Großhandelsvergütung
Als Vergütung erhält der pharmazeutische Großhandel pro Arzneimittelpackung einen Höchstzuschlag von 3,15 Prozent auf den Netto-Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers sowie einen Festzuschlag in Höhe von 70 Cent. Allerdings ist der prozentuale Zuschlag gekappt bei 37,80 Euro. Heißt: Für Arzneimittel, die pro Packung teurer sind als 1.200 Euro, erhält der Großhandel höchstens 37,80 Euro plus 70 Cent Festzuschlag. Das bedeutet: je teurer das Arzneimittel, desto niedriger die prozentuale Marge des Großhandels. (jb)
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von Ulrich Ströh am 22.03.2022 um 17:33 Uhr
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