Spritpreis, Mindestlohn und Energiekosten

Unter Zugzwang – Noweda stutzt Apotheken-Konditionen zurecht

Berlin - 22.03.2022, 16:30 Uhr

Noweda-Kunden müssen mit Abstrichen bei ihren Konditionen rechnen. (Foto: IMAGO / biky)

Noweda-Kunden müssen mit Abstrichen bei ihren Konditionen rechnen. (Foto: IMAGO / biky)


Ähnlich wie die Apotheken mussten auch die pharmazeutischen Großhändler in den vergangenen Jahren finanziell einige Kröten schlucken, ohne dass ihre Vergütung entsprechend angepasst wurde. Nun stößt die Noweda offenbar an ihre Grenzen: Die Genossenschaft schreibt jetzt ihre Kunden an und informiert über Kürzungen bei den Konditionen.

Nicht nur die Apotheken ächzen unter Mehrbelastungen wie steigenden Spritpreisen und Energiekosten sowie dem angekündigten Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro: Auch für den pharmazeutischen Großhandel wird die Luft dünn. Erst kürzlich hatte der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) darauf hingewiesen, dass die Rx-Marge der Grossisten inzwischen unter die 4-Prozent-Marke gefallen sei – aus der Sicht von Phagro-Chef André Blümel eine echte Gefahr für die Infrastruktur. „Die flächendeckende Versorgung über den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel ist schon seit längerem nicht mehr ausreichend finanziert“, sagte er anlässlich der jüngst veröffentlichten Kennzahlen für das Jahr 2021.

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Das im Jahr 2012 beschlossene und auf Daten aus dem Jahr 2010 basierende Vergütungsmodell berücksichtige weder die Strukturveränderungen im Arzneimittelmarkt noch die erheblichen Kostensteigerungen der vergangenen zehn Jahre. „Viele neue regulatorische Auflagen zur Arzneimittelsicherheit oder zum Fälschungsschutz müssen finanziert, zur sicheren Versorgung mit temperaturempfindlichen Arzneimitteln muss in temperaturgeführte Lager- und Transportkapazitäten investiert werden“, erläutert Blümel. Dazu steigen die Energie- und Personalkosten. „Das alles schultern unsere Unternehmen und sind gleichzeitig eingezwängt in den Schraubstock der Arzneimittelpreisverordnung.“

So funktioniert die Großhandelsvergütung

Als Vergütung erhält der pharmazeutische Großhandel pro Arzneimittelpackung einen Höchstzuschlag von 3,15 Prozent auf den Netto-Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers sowie einen Festzuschlag in Höhe von 70 Cent. Allerdings ist der prozentuale Zuschlag gekappt bei 37,80 Euro. Heißt: Für Arzneimittel, die pro Packung teurer sind als 1.200 Euro, erhält der Großhandel höchstens 37,80 Euro plus 70 Cent Festzuschlag. Das bedeutet: je teurer das Arzneimittel, desto niedriger die prozentuale Marge des Großhandels. (jb)

Die Mehrbelastungen der Grossisten bekommen zunehmend auch die Apotheken zu spüren: So erhebt etwa das Unternehmen Kehr ab dem 1. April dieses Jahres eine Extra-Gebühr von 2 Euro je Tour. Begründet wird dieser Schritt damit, dass auch die Transportpartner mit Blick auf die aktuelle Situation gezwungen seien, Zuschläge zu verlangen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Rabattkürzungen oder Honorare !

von Ulrich Ströh am 22.03.2022 um 17:33 Uhr

Die Aufregung um aktuell anstehende Rabattkürzungen können wir uns sparen!

Notwendig ist eine intensive öffentliche Diskussion um die Anpassung des Apothekenhonorars , das seit 2004 unangepasst ist!

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