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Einfluss auf politische Prozesse
Phagro und vdarz stehen bereits im Lobbyregister
Lobbyregister löst Liste ab
Die Idee einer öffentlichen Auflistung von Lobbyisten ist nicht neu: Vor rund 40 Jahren, am 21. September 1972, hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass der oder die amtierende Bundestagspräsident bzw. -präsidentin eine öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern führt. In dieser Liste konnten also Verbände eingetragen werden, die Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Bundesregierung vertraten. Mit dem Inkrafttreten des Lobbyregisters am 1. Januar 2022 wird diese Liste nun nicht mehr gepflegt. Die letzten Eintragungen in der öffentlichen Liste sind noch bis einen Tag nach der Übergangsfrist zur Registrierung im Register gültig – also bis zum 1. März 2022.
In der bisherigen Lobbyliste (Stand 13. Dezember 2021) sind beispielsweise die ABDA und die Bundesapothekerkammer (BAK) noch aufgeführt, ebenso die Bundesverbände der Versorgungsapotheker (BVVA), Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), Deutscher Apotheker (BVDA), Deutscher Krankhausapotheker (ADKA) sowie Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Freie Apothekerschaft, der Verband Cannabis versorgender Apotheken (VCA) sowie Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA). Eine automatische Übernahme in das neue Register ist nicht vorgesehen. Sie alle haben also noch den Registrierungsaufwand vor sich, sollten sie ab März als Interessenvertretungen im Bundestag weiterhin wahrgenommen und legitimiert werden wollen.
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