Einfluss auf politische Prozesse

Phagro und vdarz stehen bereits im Lobbyregister

Stuttgart - 04.02.2022, 13:30 Uhr

Wer künftig noch Kontakt mit Bundestagsabgeordneten aufnehmen möchte, um politische Prozesse zu beeinflussen, muss sich in das neue Lobbyregister eintragen. (b/Foto: IMAGO / Future Image)

Wer künftig noch Kontakt mit Bundestagsabgeordneten aufnehmen möchte, um politische Prozesse zu beeinflussen, muss sich in das neue Lobbyregister eintragen. (b/Foto: IMAGO / Future Image)


Seit dem 1. Januar 2022 ist das Lobbyregistergesetz in Kraft. Einen Tag zuvor war das öffentliche Portal auf der Website des Bundestages freigeschaltet worden. Stand heute umfasst das Register rund 300 Interessenvertreterinnen und -vertreter. Aus Apothekensicht interessant und relevant sind derzeit lediglich die Bundesverbände der Pharmagroßhändler und der Rechenzentren. Die ABDA oder andere Interessenverbände des Berufsstands sind noch nicht zu finden.

„Mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen“ – dieser Leitsatz führte zur Schaffung des sogenannten Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung. Am 1. Januar 2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters in Kraft getreten, nachdem es am 25. März 2021 beschlossen worden war.

Seitdem besteht eine Registrierungspflicht für all diejenigen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestags oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen. Auf der Website des Bundestags sind die Registereinträge der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter öffentlich einsehbar. Damit wollen die Parlamentarier eine strukturelle Transparenz von Interessenvertretungen auf Bundesebene gewährleisten.

Schon rund 300 Interessenvertreter gelistet

Rund 300 Interessvertreterinnen und -vertreter sind derzeit gelistet. Aus Apothekensicht relevant sind dabei nur die Bundesverbände der Pharmagroßhändler und der Rechenzentren, Phagro und vdarz. Die ABDA oder andere Interessenverbände des Berufsstands sucht man indes vergebens. Noch bis zum 28. Februar 2022 ist Zeit, denn bis dahin gilt für die Erstregistrierung gemäß § 8 Lobbyregistergesetz eine Übergangsfrist. Auch die Industrieverbände der Arzneimittelhersteller sind heute noch nicht zu finden.

Nach Informationen der DAZ gestaltet sich der Anmeldeprozess für die Interessenvertretungen aufwendig. Diese müssen eine Vielzahl von Informationen öffentlich machen, vor allem zu ihrer Person oder Organisation, über ihre Tätigkeit und Interessengebiete, Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie zu dem personellen und finanziellen Aufwand, mit dem Interessen gegenüber Bundestag und Bundesregierung vertreten werden. Ein knapp 200-seitiges Handbuch für Interessenvertreterinnen und -vertreter soll die Eintragung in das Lobbyregister erleichtern sowie aufkommende Fragen möglichst umfassend beantworten.

Lobbyregister löst Liste ab

Die Idee einer öffentlichen Auflistung von Lobbyisten ist nicht neu: Vor rund 40 Jahren, am 21. September 1972, hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass der oder die amtierende Bundestagspräsident bzw. -präsidentin eine öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern führt. In dieser Liste konnten also Verbände eingetragen werden, die Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Bundesregierung vertraten. Mit dem Inkrafttreten des Lobbyregisters am 1. Januar 2022 wird diese Liste nun nicht mehr gepflegt. Die letzten Eintragungen in der öffentlichen Liste sind noch bis einen Tag nach der Übergangsfrist zur Registrierung im Register gültig – also bis zum 1. März 2022.

In der bisherigen Lobbyliste (Stand 13. Dezember 2021) sind beispielsweise die ABDA und die Bundesapothekerkammer (BAK) noch aufgeführt, ebenso die Bundesverbände der Versorgungsapotheker (BVVA), Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), Deutscher Apotheker (BVDA), Deutscher Krankhausapotheker (ADKA) sowie Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Freie Apothekerschaft, der Verband Cannabis versorgender Apotheken (VCA) sowie Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA). Eine automatische Übernahme in das neue Register ist nicht vorgesehen. Sie alle haben also noch den Registrierungsaufwand vor sich, sollten sie ab März als Interessenvertretungen im Bundestag weiterhin wahrgenommen und legitimiert werden wollen.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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