Neue BAK-Leitlinie

So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen

Berlin - 28.01.2022, 17:00 Uhr

Schon bald dürfen auch die Apotheken gegen COVID-19 impfen. (b/Foto: IMAGO / Zoonar)

Schon bald dürfen auch die Apotheken gegen COVID-19 impfen. (b/Foto: IMAGO / Zoonar)


Ab dem 8. Februar dürfen Apotheken gegen COVID-19 impfen. Welche Voraussetzungen die Betriebe erfüllen müssen und wie die Impfungen ablaufen sollen, fasst die Bundesapothekerkammer jetzt in einer Leitlinie zusammen.

Viele Kolleginnen und Kollegen hierzulande stehen bereits in den Startlöchern, in wenigen Tagen kann es losgehen: Die Apotheken steigen in die Nationale Impfkampagne ein. Nun legt die Bundesapothekerkammer (BAK) einen Leitfaden vor, der über die nötigen Rahmenbedingungen und die Abläufe rund um die Impfung informiert.

Nicht eindeutig geklärt war bisher, ob Apotheken für die Impfungen auch Räumlichkeiten abseits ihrer Betriebsräume nutzen dürfen. Die Einschätzung der BAK: Aufgrund der Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sei die Durchführung von COVID-19- Schutzimpfungen an die öffentliche Apotheke gebunden. „Insofern gelten hinsichtlich der Raumanforderungen die apothekenrechtlichen Grundsätze insbesondere des § 4 ApBetrO“, stellt sie klar. Die zuständigen Behörden der Länder könnten jedoch auf der Basis des § 2 SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung Ausnahmen gestatten. Zu beachten ist in jedem Fall, dass wesentliche Änderungen der Nutzung der Apothekenbetriebsräume gemäß § 4 Abs. 6 ApBetrO anzeigepflichtig sind. „Es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob diese das Impfen als eine solche wesentliche Änderung erachtet und was im Falle einer erforderlichen Anzeige zu beachten ist.“

Ist der Masernschutz Pflicht?

Knifflig wird es bei der Frage, ob alle Mitarbeitenden einer Apotheke, in der gegen COVID-19 geimpft wird, aufgrund der Bestimmungen des § 20a IfSG gegen Masern und COVID-19 geimpft sein müssen. Diesbezüglich sieht die BAK derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit. „Die ABDA steht in Kontakt mit dem BMG, um diese Frage zu klären“, schreibt sie in ihrer Leitlinie. Bislang liege aber keine Positionierung des Ministeriums vor. „Vorsorglich sollten sich Betriebserlaubnisinhaber daher vor der Aufnahme von COVID-19- Schutzimpfungen mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, sofern Angehörige des Apothekenpersonals zum Stichtag keinen Immunitätsnachweis vorlegen können.“ Impfenden Apotheker:innen muss zudem eine Immunisierung gegen Hepatitis angeboten werden, ergänzt das Gremium im Kommentar zur Leitlinie. „Aus Gründen des Arbeitsschutzes sollen Impfungen nicht von werdenden und stillenden Müttern durchgeführt werden.“

Zu den weiteren Voraussetzungen zählt natürlich, dass Apothekenleiter:innen die erforderliche Selbstauskunft bei ihrer Kammer eingereicht und bestätigt bekommen haben. Zudem müssen Apotheker:innen, die COVID-19-Schutzimpfungen bei Personen ab einem Alter von zwölf Jahren durchführen, erfolgreich an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben. Auch wer sich für die Grippeimpfung in der Apotheke hat fortbilden lassen, darf gegen Corona impfen, allerdings nur Erwachsene. „Die Delegation der Tätigkeit an Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation ist nicht gestattet“, unterstreicht die BAK.

Was dürfen PTA?

Nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal kann die Apotheker bei der Durchführung der Impfung unterstützen, schreibt die Bundesapothekerkammer. Die Grenzen sind klar: „Insbesondere die Aufklärung und die Durchführung der Impfung im engeren Sinn muss eine nach § 20b IfSG geschulte Person höchstpersönlich erbringen“, heißt es in der Leitlinie.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Impfungen in Apotheken

von Frieda am 30.01.2022 um 8:41 Uhr

Bitte WARUM müssen Apotheker:innen überhaupt impfen?? Es gibt Impfzentren, Impfbusse , die direkt in die Stadtteile fahren und vor großen Veranstaltungen wird sogar vor Ort geimpft, wie z.B. im Kölner Dom. Hier müssen Apotheker wieder einmal beweisen, dass sie sich mit Ärzten auf Augenhöhe befinden. Wenn UNSER Kerngeschäft ( Beratung und Abgabe von Arzeneimitteln) schon ins Internet verschoben wurde, ist die Verteilung von Masken für- damals -Herrn Spahn, Herstellung von Desinfektionsmitteln zu Beginn der Pandemie und jetzt das Impfen ein Beweis dafür, dass wir um unsere Daseinsberechtigung kämpfen. Schließen wir doch die inhabergeführten Apotheken und lassen sie direkt von den Krankenkassen betreiben.

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AW: Impfungen in Apotheken

von Holger am 31.01.2022 um 8:59 Uhr

Impfen wir einfach in den Apotheken, das können die Versender nämlich nicht und es stärkt die Position der Vor-Ort-Apotheke. Nur leider kommt es wieder viel zu langsam und damit zu spät. Denn als das Gesetz beschlossen wurde, war der Mangel an Impfkapazitäten die Engpassressource - Impfstoff war genug da und Nachfrage auch. Das hat sich inzwischen schon längst wieder dahingehend geändert, dass momentan wenig Nachfrage ist. Aber wir sollten als Berufsstand jetzt zeigen, dass wir es KÖNNEN und das wir es auch WOLLEN!

So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen

von Rumpelstilzchen am 29.01.2022 um 18:37 Uhr

@K. Stülcken: Genau, es handelt sich höchstwahrscheinlich um ein gestelltes Foto einer Agentur. Keinerlei Ahnung von nichts. Solche gestellten Journi - Fotos tauchen überall auf und vermitteln den Eindruck als ob jetzt jeder "De*" spritzen könnte. Der Apotheker ist aber kein "De*" !

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Weil einfach einfach..

von Thomas Kerlag am 28.01.2022 um 20:38 Uhr

Und mir wird schlecht, wenn ich dieses verquerte
Paragraphen Hickhack um die Impfräumlichkeiten lese.
Klingt nach Abhängigkeit vom Wohwollen irgend einer "Ich bin am Drücker" Persönlichkeit.
Mensch bin ich froh, wenn ich damit nichts mehr zu tun habe..

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So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen

von Rumpelstilzchen am 28.01.2022 um 18:58 Uhr

Wenn ich mir das Foto ansehe, könnte es mir schlecht werden: so trifft der Apotheker nur das Akromion aber nicht den Deltamuskel; so sieht´s dann aus, wenn der Apotheker die Impfungen durchführt. "Hoffenliiisch Alliaaanzschverschischert ... " ... dann lieber vom Viechdoktor ...

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AW: So sollen die COVID-19-Impfungen in den

von K. Stülcken am 29.01.2022 um 14:42 Uhr

Es ist nur ein Foto!
Weder wissen Sie wer da impft, noch ob überhaupt oder an welcher Stelle genau geimpft wird. Man hätte es natürlich besser darstellen können.

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