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Info des DAV
COVID-19-Impfung in den Apotheken: So läuft die Bestellung
Sonder-PZN und Höchstbestellmengen
Die PZN weichen von denen, über die die Impfstoffe für Praxen bestellt werden, ab. Apotheken sollen für die eigenen Bestellungen ausschließlich folgende PZN verwenden:
Hersteller / COVID-19-Impfstoff | Produktbezeichnung | Packung /Vial | BUND-PZN |
COMIRNATY 30UG/D BUND APO Biontech | COMIRNATY 30UG/D BUND APO | 1 ST | 17980215 |
Spikevax COVID-19- Impfstoff Moderna BUND APO | SPIKEVAX MODERNA BUND APO | 1 ST | 17980221 |
COVID-19 Vaccine Janssen Inj.-Sus- pension BUND APO | COVIDVACC JANSSEN BUND APO | 1 ST | 17980238 |
Die PZN für den Novavax-Impfstoff steht auch schon fest (17980244). Er kann aber noch nicht bestellt werden. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, wird die Vakzine voraussichtlich in diesem Quartal nicht mehr in die Arztpraxen kommen und somit wohl auch nicht in die Apotheken.
Die Aufträge sollen dabei separat je Impfstoff und für jede Betriebsstätte einzeln übermittelt werden. Bündeln, um z. B. die Filialapotheken mit zu versorgen, ist nicht erwünscht.
Infos zur Abrechnung sollen folgen
Für Apotheken gelten die gleichen Höchstbestellmengen für Comirnaty wie für die ärztlichen Leistungserbringer und die Krankenhäuser, nämlich 240 Dosen (40 Vials) in der kommenden Woche. Der DAV weist allerdings darauf hin, dass mit Kürzungen zu rechnen ist. Für Spikevax® oder auch COVID-19-Vaccine Janssen gibt es keine Höchstbestellmengen, was Kürzungen laut DAV jedoch nicht ausschließt. Wenn seitens des pharmazeutischen Großhandels gekürzt werde, müssten Apotheken, die für mehrere Praxen und ggf. auch für Impfungen in der Apotheke Impfstoff bestellen, die Bestellungen gleichmäßig kürzen.
Bei der Abrechnung gibt es offenbar noch Klärungsbedarf. Über das genaue Verfahren will der DAV Mitte Februar 2022 gesondert informiert werden.
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