Neuer ABDA-Leitfaden

Lagevrio: So wird abgerechnet

Stuttgart - 14.01.2022, 13:45 Uhr

Was muss drauf? Im neuen ABDA-Leitfaden ist unter anderem zu lesen, wie Lagevrio-Rezepte bedruckt werden müssen. (Foto Schelbert)

Was muss drauf? Im neuen ABDA-Leitfaden ist unter anderem zu lesen, wie Lagevrio-Rezepte bedruckt werden müssen. (Foto Schelbert)


Wie ist die Vergütung und wie wird sie abgerechnet? 

Die Apotheken rechnen das Honorar für den Großhandel mit ab und leiten es an diesen weiter.

  • Der Großhandel erhält je abgegebene Packung Lagevrio® (Molnupiravir): 20,00 Euro (netto),
  • die Apotheke jeweils 30 Euro, wird per Bote geliefert, kommt eine Botendienstpauschale in Höhe von 6,72 Euro dazu (netto).
  • Daraus ergibt sich eine Gesamtvergütung in Höhe von 59,50 Euro (brutto) pro Packung bzw. 67,50 Euro (brutto) bei Lieferung.

Diese Regelungen gelten rückwirkend zum 3. Januar 2022, maßgeblich ist das Abgabedatum in der Apotheke.

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Wie wird abgerechnet?

Für Vertragsärzte wird über das Muster 16 abgerechnet, für Privatärzte über das blaue Rezept – analog zu den COVID-19-Impfstoffen

Es wird monatlich abgerechnet – spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monat – ganz normal über das Rechenzentrum gemeinsam mit den anderen Rezepten. Das übermittelt dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) monatlich den Gesamtbetrag (inklusive der Großhandelsvergütung) und leitet diesen nach Zahlungseingang wiederum an die Apotheken weiter. Den Anteil des Großhandels gibt dann die Apotheke entsprechend weiter. 

Weitere Wirkstoffe sollen folgen

Vorerst kann nur das Arzneimittel Lagevrio® mit dem Wirkstoff Molnupiravir zur Therapie von COVID-19 Patient:innen mit Risikofaktoren verordnet werden. Weitere COVID-19 Arzneimittel sollen in den kommenden Wochen folgen, zum Beispiel Paxlovid.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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