Bundesjustizminister Buschmann

Apotheken bleiben bei Cannabis-Abgabe zu Genusszwecken im Spiel

Berlin - 10.01.2022, 13:45 Uhr

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) setzt bei der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken auf die Expertise der Apotheken. (Foto: IMAGO / photothek)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) setzt bei der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken auf die Expertise der Apotheken. (Foto: IMAGO / photothek)


Die Ampel-Koalition will die legale Abgabe von Cannabis an Erwachsene für Genusszwecke ermöglichen. Geschehen soll dies über „lizenzierte Fachgeschäfte“ – ob damit auch Apotheken gemeint sind, ist nicht ganz klar. FDP-Justizminister Marco Buschmann hat sie jetzt aber erneut als Abgabestellen ins Gespräch gebracht. Zugleich machte er deutlich: Das federführend zuständige BMG hat derzeit erst einmal andere wichtige Themen auf dem Tisch.

Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, muss nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Kenntnisse über die Droge und damit verbundene Risiken nachweisen. Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei klar: „Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen“, sagte der Minister der Deutschen Presse-Agentur. Das könnten beispielsweise Apotheken sein, „aber wir werden den Kreis möglicherweise auch weiter ziehen“. Eine Voraussetzung könnte eine „erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals sein“. Dadurch würden die Verkäufer und Verkäuferinnen in die Lage versetzt, „Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken“.

Die FDP hatte sich von den drei Partnern zuvor am deutlichsten dafür ausgesprochen, dass „Genuss-Cannabis“ über Apotheken abgegeben werden sollte. Im Koalitionsvertrag fand sich letztlich aber die von Buschmann zitierte Formulierung der kontrollierten Abgabe über „lizenzierte Fachgeschäfte“. Einen Ausschluss der Apotheken bedeutet das für die FDP offenkundig nicht. Zumindest anfänglich auf bestehende und verlässliche Strukturen zu setzen, ist sicher auch nicht fernliegend, will man diese Wende in der Drogenpolitik herbeiführen. Die ABDA hatte in diesem Punkt bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert – wenngleich die Apotheker:innen hier vor einem „heilberuflichen“ Zielkonflikt stünden.

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Für eine Schulung des Personals als Voraussetzung für eine Verkaufslizenz sprach sich auch der Geschäftsführer des noch jungen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, aus. Er sagte, wer den Schwarzmarkt nicht wolle, müsse dafür sorgen, dass der Weg bis zur nächsten lizenzierten Verkaufsstelle auch in ländlichen Gebieten nicht zu weit sei.

Für Lauterbach steht derzeit die Pandemiebekämpfung im Vordergrund

Auf die Frage, wann mit dem Beginn der kontrollierten Abgabe als Genussmittel zu rechnen sei, antwortete Buschmann: „Bei Änderungen im Betäubungsmittelgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium federführend. Und für jeden ist im Moment erkennbar, dass das Ministerium und der neue Minister, Karl Lauterbach, jetzt mit der Pandemie-Bekämpfung alle Hände zu tun hat.“

Für ihn als Justizminister sei klar: „Wenn es Shops gibt, die Cannabis legal verkaufen dürfen, dann muss es auch Produzenten geben, die das legal anbauen und vertreiben dürfen“. Bis zu einer im Gesetz festzulegenden Höchstgrenze müsse dann für Erwachsene auch der Besitz legal sein. Und Cannabis werde „irgendeiner Form der Besteuerung unterliegen, wie andere Konsumprodukte auch“.

Einen Schwarzmarkt werde es sicher weiterhin geben, so wie es ihn beispielsweise für unversteuerte Zigaretten gebe. Das von Gegnern der Legalisierung gelegentlich vorgebrachte Argument, viele Konsumenten würden weiterhin beim Drogendealer kaufen, da er Cannabis unversteuert billiger anbieten könne, ließ der FDP-Politiker nicht gelten. Er gab zu bedenken, „dass in die Preiskalkulation des Dealers auf der Straße auch das Risiko der Strafverfolgung einbezogen werden dürfte“. 

Holetschek (CSU): Ampel sollte Pläne überdenken

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte die Bundesregierung kürzlich aufgefordert, ihre Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu überdenken. Der Konsum von Cannabis dürfe nicht verharmlost werden. Zu den Risiken zählten neben der Gefahr der Abhängigkeit und psychischen Erkrankungen auch negative Auswirkungen auf das Gedächtnis sowie auf Lern- und Denkleistungen. Für medizinische Zwecke kann Cannabis heute schon genutzt werden.


dpa-AFX / ks
redaktion@daz.online


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