Checkliste der AMK

Beratung und Dokumentation zu Lagevrio – was Apotheken wissen müssen

Stuttgart - 04.01.2022, 12:15 Uhr

Bei Patient:innen, die Molnupiravir erhalten, bietet sich eine Beratung per Telefon oder Video an. Die Apotheke kann dies auf der Checkliste der AMK dokumentieren. (s / Foto: Schelbert)

Bei Patient:innen, die Molnupiravir erhalten, bietet sich eine Beratung per Telefon oder Video an. Die Apotheke kann dies auf der Checkliste der AMK dokumentieren. (s / Foto: Schelbert)


Schwangerschaftstest durchgeführt und Dosierung geklärt? 

Außerdem hat die AMK einen strukturierten Beratungs- und Dokumentationsleitfaden in Form einer Checkliste als Hilfestellung für eine qualitätsgesicherte Beratung und Abgabe von Lagevrio® erstellt.

Darin wird unter anderem der Impfstatus erfasst und ob die Symptome seit maximal fünf Tagen bestehen – in diesem Zeitfenster muss laut Zulassung die Behandlung beginnen. Weil Molnupiravir aufgrund des mutagenen und wahrscheinlich auch teratogenen Potenzials in der Schwangerschaft kontraindiziert ist, muss vor Einleitung der Therapie ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden beziehungsweise bei Frauen im gebärfähigen Alter eine wirksame Kontrazeption und/oder sexuelle Abstinenz während der 5-tägigen Therapie sowie für weitere 4 Tage gewährleistet sein. Auch das fragt die Checkliste ab – ebenso, ob eine Beratung zu den Einnahmemodalitäten und den Nebenwirkungen erfolgt ist.

Dosierung/Einnahme

  • 5 Tage morgens (z. B. 8:00 Uhr) und abends (z. B. 20:00 Uhr, d. h. alle 12 h) je 4 Kapseln à 200 mg (d. h. 2 x 800 mg am Tag),
  • unzerkaut (Kapseln nicht öffnen) mit einem Glas Wasser;
  • unabhängig von Mahlzeiten.
  • Einnahme vergessen: Innerhalb von 10 Stunden Einnahme nachholen; falls länger als 10 Stunden, Einnahme der nächsten Dosis zum regulären Zeitpunkt. Keine doppelte Dosis, wenn die vorherige Einnahme vergessen wurde.

Außerdem wird dokumentiert, auf welchem Wege die Beratung erfolgte – persönlich in der Apotheke, per Bote der Apotheke (pharmazeutisches Personal) oder per Telekommunikation. Da es sich bei den Patienten um Personen mit nachgewiesener Corona-Infektion handelt, bietet sich letzteres an – und alle Umstände der Bestellung, der Abgabe und der Lieferung, zum Beispiel, ob die Begleitschreiben mitgegeben wurden.

AMK: Monitoring der Verträglichkeit von besonderer Relevanz

Der letzte Punkt auf dem Bogen betrifft das Monitoring. Aufgrund der derzeit noch begrenzten Daten zur Sicherheit der neuartigen Arzneimittel sei das Monitoring der Verträglichkeit von besonderer Relevanz und in der Checkliste gesondert aufgeführt, erläutert die AMK. Das Gremium bittet Apotheker:innen Patient:innen angemessen für mögliche Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Einnahme der Wirkstoffe zu sensibilisieren bzw. diese auch aktiv zu erfragen und unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. Der Berichtsbogen der AMK lässt sich per QR-Code direkt aufrufen. 

Für Paxlovid soll in Kürze eine vergleichbare Checkliste folgen. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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