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Praktische Tipps zur COVID-19-Impfung in den Apotheken
Kemmritz: „Das Impfmanagement wird wichtiger sein als alles andere“
Infrastruktur und Patientenstrom
Darüber hinaus benötigen die Apotheken geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung. Konkretes wird mit dem Curriculum festgelegt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt und ist die Änderung der ImpfV in Kraft getreten, können die Betriebe losimpfen und brauchen keine spezielle Genehmigung von der Kammer oder einer anderen Stelle mehr, betonte Ertner. Vorab sollten sich interessierte Inhaber:innen aber über folgende Punkte Gedanken machen:
Die Infrastruktur
Auch wenn die Detailregelungen noch ausstehen, geht Kemmritz davon aus, dass viele Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung analog sein werden zu jenen, die aus den Modellprojekten zur Grippeimpfung in den Apotheken bekannt sind. Dann bräuchten Apotheken einen separaten Raum für Aufklärungsgespräch und Impfung, der vom HV aus begehbar sein muss. In den Modellvorhaben darf dieser Bereich nicht einsehbar sein, ob das auch bei der COVID-19-Impfung nötig sein wird, bleibe allerdings abzuwarten. Denn auch in den Impfzentren sei diese Anforderung oftmals nicht erfüllt.
Im Impfraum selbst wird wohl eine Sitzgelegenheit sowie Platz für eine Liege für Notfälle nötig sein, vermutet die Kammerpräsidentin. Zudem muss es einen Bereich geben, in dem sich die Geimpften noch für 15 Minuten aufhalten können, um die Nachbeobachtungszeit zu gewährleisten.
Der Patientenstrom
Ertner rät davon ab, für alle Teilstationen – Aufklärung, Impfung und Nachbeobachtung – nur einen Raum einzuplanen. Dadurch entstünden unnötige Staus im Patientenstrom, warnte er. Für das Aufklärungsgespräch veranschlagt er im Durchschnitt 10 Minuten, die Impfung selbst werde inklusive Dokumentation etwa 3 Minuten in Anspruch nehmen, die Nachbeobachtungszeit schlage mit 15 Minuten zu Buche. Er gab zu bedenken, ob es eventuell sinnvoll wäre, die Impfungen nicht im laufenden Betrieb, sondern nach Ladenschluss anzubieten. Dann sei es zum Beispiel möglich, im HV separate Bereiche für die Teilstationen zu schaffen, wobei die Sitzgelegenheiten für die Nachbeobachtungszeit wohl am meisten Raum benötigten.
Um die Effizienz zu erhöhen, sei zu überlegen, ob nicht gleich mehrere Mitarbeitende für die Aufklärungsgespräche eingeteilt werden könnten. Sonst entstünden mit Blick auf die benötigte Zeit zwangsweise Leerlaufzeiten beim impfenden Personal. Sei nur eine Person für die Aufklärung zuständig und gehe man von den oben genannten 10 Minuten je Gespräch aus, könnten folglich nur sechs Menschen pro Stunde geimpft werden, während der oder die Impfende theoretisch bis zu 20 Impflinge bedienen könnte.
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