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Praktische Tipps zur COVID-19-Impfung in den Apotheken
Kemmritz: „Das Impfmanagement wird wichtiger sein als alles andere“
Was müssen Apotheken beachten, die gegen COVID-19 impfen wollen? Darüber sprachen am gestrigen Mittwochabend die Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, Kerstin Kemmritz, und der Managementberater Thomas Ertner bei einer Informationsveranstaltung der Kammer. Im Fokus standen dabei vor allem organisatorische Prozesse in den Apotheken.
Dass Apotheken schnell, effizient und ohne viele Verwürfe gegen COVID-19 impfen, wird nur mit einem ausgefeilten Impfmanagement möglich sein. In diesem Punkt sind sich die Präsidentin der Apothekerkammer (AK) Berlin, Kerstin Kemmritz, und der Managementberater Thomas Ertner einig. Bei einer Informationsveranstaltung der Kammer gaben sie Tipps, worauf impfwillige Betriebe bei der Organisation achten sollten.
Zwar ist die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits seit dem 12. Dezember wirksam – eine ebenfalls erforderliche Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) steht allerdings noch aus. Darin wird das Bundesministerium für Gesundheit die Details regeln und auch eine Vergütung für die Apotheken festlegen. In die Planung können die Inhaber:innen aber dennoch schon einsteigen – denn die Beteiligung an der Impfkampagne will gewissenhaft organisiert sein, um Stress, Stau im Patientenstrom und unnötige Verwürfe zu vermeiden. „Das Impfmanagement wird wichtiger sein als alles andere“, sagte Kemmritz.
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Grundsätzlich gilt: Apotheker:innen, die impfen wollen, müssen vorab an einer Schulung teilnehmen. Wer bereits einen Kurs zur Grippeimpfung besucht hat, kann sofort loslegen, darf aber dem Gesetz zufolge nur Erwachsene impfen. Künftig soll es auch Schulungen speziell für die COVID-19-Impfung geben. Nach der Teilnahme ist es den Approbierten gestattet, auch Kinder und Jugendliche ab einem Alter von zwölf Jahren zu immunisieren, auch wenn das Curriculum im Vergleich zur Schulung für die Grippeimpfung deutlich abgespeckt sein wird. Einen Entwurf hat die Bundesapothekerkammer (BAK) der Bundesärztekammer (BÄK) bereits vorgelegt, berichtete Ertner. Nun ist die BÄK am Zug und muss grünes Licht geben.
Zusammensetzen wird sich die Schulung nach Vorgaben der BAK aus drei Teilen, von denen jeder etwa 1,5 Stunden beanspruchen wird: Die Theorie können sich Apotheker:innen online aneignen, hierfür wird die BAK ein Schulungsvideo bereitstellen. Die Praxis erlernen sie ärztlich begleitet, Teil drei konzentriert sich auf Notfallmaßnahmen bei Impfreaktionen. In Berlin, verriet Kemmritz, sei angedacht, Praxis und Erste Hilfe in den Impfzentren zu lehren. So könnten zwei Gruppen gleichzeitig geschult werden, die nach den erforderlichen 1,5 Stunden die Stationen tauschen. Abschließend geklärt sei das aber noch nicht.
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