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Hackerangriffe, Geräteschaden etc.
Kann man sich gegen TI-Ausfall versichern?
Wenn auch nicht zum 1. Januar – das E-Rezept wird unweigerlich kommen. Und wenn es ernst wird, sollten Apotheken vorbereitet sein, zum Beispiel auf Ausfallszenarien. Denn bei TI-Ausfall ist kein Abruf und somit auch keine Belieferung und Abrechnung von E-Rezepten möglich. Kann man sich gegen solche Risiken versichern?
Fällt – aus welchen Gründen auch die immer – die TI aus, steht man, wenn man in der Apotheke ein E-Rezept beliefern möchte, vor einem Problem. Zwar kann der Arzt oder die Ärztin bei technischen Problemen weiterhin herkömmliche Rezepte auf Papier ausstellen und die Apotheke kann diese weiterhin beliefern, ist aber ein E-Rezept einmal auf den Server geladen, hat die Apotheke bei Technik-Ausfall keine Chance. Eine Belieferung anhand des Ausdrucks, auf dem Informationen zu den verordneten Arzneimitteln zu finden sind, ist nicht erlaubt. Kein Rezeptabruf, keine Belieferung, keine Abrechnung, kein Umsatz.
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Dass die Telematikinfrastruktur nicht unverwundbar ist, zeigen beispielsweise Berichte von vergangener Woche: Die Gematik hatte wegen der Sicherheitslücke log4j präventiv einige Dienste der TI vom Internet getrennt. Apothekenrelevante Anwendungen waren aber wohl nicht betroffen. Außerdem hatte schon im Dezember 2020 der Chaos Computer Club auf mehrere Schwächen im Zusammenhang mit dem E-Rezept aufmerksam gemacht.
Und nicht nur Hackerangriffe können die TI in der Apotheke lahmlegen, es geht auch deutlich profaner: Wasserschaden, Kaffee ins Gerät gelaufen, Karten zerbrochen oder ein Internetausfall. Apotheken, die das noch nicht getan haben, sollten also die Zeit bis zur flächendeckenden Einführung des E-Rezepts nutzen, um sich auf Ausfallszenarien vorzubereiten – soweit das möglich ist. Doch was kann man konkret tun? Gibt es Versicherungen, die nicht nur den Sachschaden, sondern auch Ertragsausfall absichern?
Bedienungsfehler, Sturzschäden oder Getränke im Gehäuse
Ob eine Versicherung möglich ist oder eine bestehende einspringt, kommt laut dem auf Apotheken spezialisierten Versicherungsmakler Steffen Benecke, wie so oft, auf den Einzelfall an. „Für den Fall, dass ein Schadenereignis von außen auf die Komponenten in der Apotheke einwirkt, dürften die meisten Apotheken eine Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel- und Einbruchdiebstahl-/ Vandalismusversicherung mit dazugehöriger Ertragsausfalldeckung abgeschlossen haben“, erklärt er auf Nachfrage der DAZ. Seit Juni dieses Jahres würden darüber hinaus auch verstärkt „weitere Elementarschäden“, wie zum Beispiel wegen Überschwemmung durch Starkregen, witterungsbedingtem Rückstau oder wegen der Ausuferung stehender oder fließender Gewässer versichert. Bisher noch seltener anzutreffen sei eine grundsätzliche Allgefahrendeckung, die zum Beispiel auch Bedienungsfehler, Sturzschäden oder Getränke im Gehäuse, niemals aber Verschleiß versichere. Benecke hält es auf jeden Fall für angebracht, präventiv wegen der langen Lieferzeiten, einen zweiten HBA in Reserve zu besitzen. So bleibt man, sollte dieser Schaden nehmen, diesbezüglich handlungsfähig.
1 Kommentar
zuerst die Risiken der eigenen Infrastruktur minimieren
von Martin Didunyk am 22.12.2021 um 11:44 Uhr
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