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Schreiben an Gematik-Gesellschafter
BMG: E-Rezept-Start auf unbestimmte Zeit verschoben
Die Einführung des E-Rezepts wird verschoben. Das hat das BMG heute in einem Schreiben den Gesellschaftern der Gematik mitgeteilt. In dem Brief, der der Redaktion vorliegt, heißt es, dass anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert, die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Es soll daher weiter getestet werden. Ein neues Datum für die geplante Einführung wird aber nicht genannt. Vielmehr soll die Einführung, wenn alles läuft, „nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen“.
Wirklich überraschend kommt es wohl für niemanden: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Einsehen und verlängert die Testphase für das E-Rezept. In einem Schreiben an die (übrigen) Gesellschafter der Gematik, die sich zuletzt ebenfalls für eine Verlängerung der Tests ausgesprochen hatten, heißt es, dass das Ministerium derzeit eine Vielzahl von Rückmeldungen aus dem Gesellschafterkreis zur bevorstehenden Einführung des E-Rezepts erreichten. Diese äußerten erhebliche Bedenken, ob Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 möglich sein werden. Anlass für die Bedenken gäben die noch laufenden Test und die unzureichende Erprobung – es sollen nur 42 E-Rezepte abgerechnet worden sein.
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Das BMG, das mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter der Gematik ist, teilt demnach die Auffassung der übrigen Gesellschafter, dass sich aufgrund der geringen Teilnehmerzahl an den Feldtests in der Fokusregion die erforderlichen Rückschlüsse auf eine flächendeckende technische Funktionalität noch nicht ziehen lassen. Zwar würden die Ergebnisse der ausgeweiteten Testphase noch ausstehen – erst seit Anfang Dezember wird bundesweit getestet, anscheinend mit gesteigerter Teilnehmerzahl –, aber gleichzeitig werde deutlich, dass, die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen – anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert. Die flächendeckende technische Verfügbarkeit sei gemäß § 360 Abs.1 SGB V Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung des E-Rezepts, so das BMG.
BMG mit erhobenem Zeigefinger
Weiter appelliert das BMG an die Mitgesellschafter, gemeinsam darauf hinzuwirken, dass die Rahmenbedingungen für die Einführung des E-Rezepts schnellstmöglich geschaffen werden. Bis dahin solle der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden. Das Ministerium macht aber auch unmissverständlich klar, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann, denn weiter heißt es: „Diese kontrollierte Test- und Pilotphase in den kommenden Wochen erfordert jedoch auch deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und der Verbindlichkeit der Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten, einer höheren Transparenz über den Projektfortschritt seitens aller Beteiligten und einen Reporting Prozess, der geeignet ist, Missverständnisse über den Reifegrad der Einzelkomponenten sowie des Gesamtsystems zukünftig zu vermeiden.“
Auch rückt man offenbar von einem fixen Einführungsdatum ab: Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt sind, solle die Umstellung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen, so das BMG.
Wie es nun konkret weiter geht, insbesondere mit Blick auf „die gegenseitigen Pflichten im Rahmen der weiteren Testung“, will das BMG in den kommenden Wochen mit den Gesellschaftern abstimmen. Alle Beteiligten seien nun umso mehr gefordert, den Prozess der Einführung des E-Rezepts zu unterstützen und voranzubringen, wird zum Schluss betont. Es gelte, „dieses politisch höchst bedeutsame Digitalisierungsprojekt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zügig in der Versorgung zu etablieren.“
DAV wollte offenbar Friedenspflicht
Die Gematik-Gesellschafter wurden offenbar im Nachgang zur heutigen Mitgliederversammlung vom BMG zunächst telefonisch über die Verschiebung informiert. Das Schreiben sei dann umgehend im Anschluss an das Telefonat per E-Mail übermittelt worden, heißt es in einer Mitteilung des DAV an die Geschäftsführer:innen der Apothekerverbände. Die Forderung des DAV, die Testphase zu verlängern, sei sowohl seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als auch vom GKV-Spitzenverband mitgetragen worden. Der DAV geht außerdem davon aus, dass für eine Friedenspflicht, die man offenbar ursprünglich erwirken wollte, aufgrund der zugesagten Verlängerung der Testphase aktuell kein Bedarf ist.
13 Kommentare
E-Rezept
von Stephan Garrecht am 21.12.2021 um 18:24 Uhr
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E-Rezept
von Wolfgang Danner am 21.12.2021 um 15:21 Uhr
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E rezept
von Georg Taupp am 21.12.2021 um 13:24 Uhr
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AW: E rezept
von Frank Urban am 21.12.2021 um 16:29 Uhr
AW: E rezept
von rochlitz am 03.01.2022 um 18:45 Uhr
IT Desaster E-Rezept
von Sylvia Trautmann am 21.12.2021 um 10:57 Uhr
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von L.Kummer am 24.12.2021 um 0:08 Uhr
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von Schmidt Josef am 21.12.2021 um 9:59 Uhr
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von Karl Friedrich Müller am 21.12.2021 um 10:16 Uhr
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von Gert Müller am 21.12.2021 um 10:27 Uhr
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von Sabine Schneider am 20.12.2021 um 21:29 Uhr
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AW: E-Rezept
von Pharmi am 20.12.2021 um 21:36 Uhr
AW: E-Rezept
von Karl Friedrich Müller am 20.12.2021 um 22:27 Uhr
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