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Kommentar
Honorierungsvorschlag im Koalitionsvertrag: katastrophal bis hilfreich, je nach Details
Im bekannt gewordenen Entwurf der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ für den Koalitionsvertrag werden auch die Apotheken erwähnt. Demnach sollen Effizienzgewinne für die Finanzierung genutzt werden. Vermutlich bezieht sich dies auf einen Vorschlag der Grünen von 2019, den Festzuschlag für Rx-Arzneimittel vom Umsatz der Apotheke abhängig zu machen. Was das für die Apotheken bedeuten würde, beschreibt DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar.
In den Verhandlungsergebnissen der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ für den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es zu den Apotheken, die neue Koalition werde das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) novellieren, „um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen“. Was soll das bedeuten? Unter Effizienzgewinnen werden in der Ökonomie Kostenvorteile durch eine wirtschaftlich vorteilhafte Arbeitsweise verstanden. In Apotheken können diese durch die Betriebsgröße oder die Versorgungsform (Versand versus vor Ort) entstehen.
Umverteilung von großen zu kleinen Apotheken
Die Vorgeschichte der Koalitionspartner lässt vermuten, dass die erwähnte Idee auf einen Bundestagsantrag von Cordula Schulz-Asche und der Grünen-Fraktion zur Arzneimittelversorgung zurückgeht (Bundestagsdrucksache 19/9699 vom 26. 4. 2019). Darin hatten die Grünen gefordert, den packungsbezogenen Festzuschlag an den Apothekenumsatz zu koppeln. Kleine Apotheken sollten für die Abgabe gleichartiger Arzneimittel mehr Geld als große Apotheken erhalten. Die Idee, dass ein Rezept in verschiedenen Apotheken einen unterschiedlichen Wert haben soll, war damals ein zentrales Argument gegen den Vorschlag.
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Was würde das für die Apotheken bedeuten? Es bliebe theoretisch möglich, dass die Apotheken insgesamt ein höheres Packungshonorar bekommen – irgendwann oder am Sankt-Nimmerleinstag. Die Grundidee des Vorschlags ist aber die Umverteilung. Apotheken, denen es noch relativ gut geht, sollen andere unterstützen, damit die Gesellschaft nicht zusätzlich belastet wird.
Nur in Kombination mit Fonds akzeptabel
Dabei droht ein katastrophaler „Neben“-Effekt. Wenn große (Versand-)Apotheken billiger sind, entsteht ein Anreiz für Krankenkassen, die Patienten dorthin zu steuern. Außerdem droht Preiswettbewerb um Privatpatienten. Diese systemgefährdenden Folgen lassen sich aber vermeiden, wenn der unterschiedliche Vergütungsanteil über einen Fonds geleitet wird. Dann bliebe der einheitliche Arzneimittelpreis für die Endkunden erhalten. Nur so ist die Idee überhaupt diskussionsfähig. Alles andere wäre absolut inakzeptabel und würde die jahrelangen Bemühungen um das VOASG zunichtemachen. Es spricht einiges dafür, dass die Koalitionäre dies erkannt haben. Denn in dem Papier heißt es auch, der Nacht- und Notdienstfonds werde zu einem Sicherstellungsfonds weiterentwickelt. Diese Formulierung bezieht sich vielleicht nur auf die Finanzierung des Dienstleistungshonorars. Doch es wäre möglich, auch eine neue variable Komponente des Festzuschlags über diesen Fonds zu leiten – und vielleicht ist genau das gemeint.
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