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Pharmazeutische Dienstleistungen
Dienstleistungen sollen mit festen Preisen starten
BAK-Präsident Thomas Benkert gab als Gastredner bei der Online-Versammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am Mittwochnachmittag Einblicke in die bisher geheimen Verhandlungen über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Zur Honorierung der Dienstleistungen hieß es bei der Veranstaltung, diese solle mit festen Preisen für einzelne Leistungen beginnen.
Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, vermittelte bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am Mittwochnachmittag einen weit gefassten Überblick zu berufspolitischen Themen und ging dabei relativ ausführlich auf die pharmazeutischen Dienstleistungen ein. In der ABDA seien zunächst 115 Vorschläge für Dienstleistungen erarbeitet worden. Dabei seien Erfahrungen aus dem Ausland eingeflossen. Daraufhin habe eine zehnköpfige Steuerungsgruppe anhand eines Kriterienkataloges etwa zehn Leistungen ausgewählt. Als Ehrenamtler hätten außer ihm Hannes Müller, Hans-Peter Hubmann und Stefan Fink dieser Gruppe angehört.
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Benkert listete die Leistungen nicht auf, ließ aber durchblicken, dass darunter die Medikationsanalyse, eine vertiefte Beratung zur Anwendung spezieller Darreichungsformen und die Vorbereitung von Trockensäften waren. Der GKV-Spitzenverband habe die vorgeschlagenen Leistungen als nicht akzeptabel betrachtet, aber nur einen Gegenvorschlag gemacht: die Nachversorgung von Transplantierten. Doch Benkert gab zu bedenken, wie wenige Patienten dies betrifft. Die Auswahl liegt nun bei der Schiedsstelle.
Verfahren geklärt – Auswahl weiter unbekannt
Vor dem Hintergrund der gestern bekannt gewordenen Entscheidung des Deutschen Apothekerverbands zum Abrechnungsverfahren ging es auch um die Honorierung der Dienstleistungen. Auf Nachfrage der DAZ zum Honorierungsverfahren für die Apotheken erklärte Benkert, wenn der Honorartopf aufgrund vieler erbrachter Leistungen geleert würde, müsse man sich an die Politik wenden.
Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, erläuterte dazu, der Umgang mit einer unbekannten Zahl von Leistungen sei ein Grundproblem bei allen Fondssystemen. Es gebe keine Erfahrungswerte zur Zahl der zu erbringenden Dienstleistungen. Froese erklärte, es solle mit festen Preisen für einzelne Leistungen gestartet werden. (Anmerkung: Diese Preise können erst festgelegt werden, wenn die Schiedsstelle entschieden hat, welche Leistungen erbracht werden sollen.) Der Deutsche Apothekerverband habe mit seiner Entscheidung zur Abrechnung den Weg für die Umsetzung der Dienstleistungen nach der Schiedsstellenentscheidung freigeräumt, sagte Froese. Nach Einschätzung von Kai Christiansen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, sei es darum gegangen, die Aspekte, zu denen ein Konsens mit den Krankenkassen besteht, zu regeln, sodass nur die strittigen Punkte vor der Schiedsstelle geklärt werden müssen.
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