Außerordentliche DAV-Mitgliederversammlung

Das Abrechnungsverfahren für die pharmazeutischen Dienstleistungen steht

Berlin - 17.11.2021, 16:00 Uhr

DAV-Chef Thomas Dittrich: Die Regelung eines Abrechnungsverfahrens erlaubt nach dem Schiedsverfahren eine deutlich schnellere Einführung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. (Foto: Schelbert)

DAV-Chef Thomas Dittrich: Die Regelung eines Abrechnungsverfahrens erlaubt nach dem Schiedsverfahren eine deutlich schnellere Einführung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. (Foto: Schelbert)


Zwar wird erst die Schiedsstelle Klarheit schaffen, welche pharmazeutischen Dienstleistungen die Apotheken künftig in welcher Höhe honoriert bekommen – doch das Abrechnungsverfahren steht bereits. Zumindest auf dieses hatten sich Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband einigen können. Es soll nun als Anlage in den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung einfließen. Einen entsprechenden Beschluss fasste am heutigen Mittwoch die DAV-Mitgliederversammlung.

Im kommenden Jahr soll es eigentlich losgehen mit den honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen. Doch noch steht eine Klärung vor der Schiedsstelle aus. Etwas Vorarbeit ist aber schon geleistet. Wie die ABDA in ihrem Newsroom informiert, stand heute eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) an, deren einziger Tagesordnungspunkt die „Pharmazeutischen Dienstleistungen“ waren. 

Dazu sagt der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich: „Ich freue mich, dass wir heute einen wichtigen Schritt zur Einführung von neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen auf Basis des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes geschafft haben. Die Mitgliederversammlung hat mit einstimmigem Votum das mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Abrechnungsverfahren für die Dienstleistungen beschlossen“. Dieses werde jetzt in einer Anlage 11 zum Rahmenvertrag niedergelegt.

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Weiter erklärt Dittrich: „Leider müssen die Leistungsbeschreibungen der Pharmazeutischen Dienstleistungen und die Höhe der Vergütung in einem Schiedsverfahren festgelegt werden, aber die Regelung eines Abrechnungsverfahrens erlaubt uns nach dem Schiedsverfahren eine deutlich schnellere Einführung der neuen Leistungen“. Wenn der GKV-Spitzenverband der Einigung formal zugestimmt habe, könne auch der Nacht- und Notdienstfonds des DAV vom Bundesgesundheitsministerium für die Abrechnung der Dienstleistungen beliehen werden. Dazu gehöre auch, dass jede Apotheke den ab 15. Dezember 2021 fälligen Zuschlag von 20 Cent pro rezeptpflichtiger Fertigarzneimittelpackung an den Fonds abführt, damit die entsprechenden Mittel für die Honorierung der Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Zu weiteren Details wollte sich der DAV auf Nachfrage bei der Pressestelle nicht äußern.

Dittrich abschließend: „Ich bin zuversichtlich, dass wir über das Schiedsverfahren auch die offenen inhaltlichen Fragen bald geklärt haben und wir mit den Pharmazeutischen Dienstleistungen die Versorgung der Versicherten ab dem kommenden Jahr noch weiter verbessern können.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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