Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Union will schärfere Strafen für Impfpassfälscher

Berlin - 04.11.2021, 12:45 Uhr

Jan-Marco Luczak (CDU) hat einen Gesetzentwurf seiner Fraktion angekündigt, der unter anderem dafür sorgen soll, dass künftig auch die Vorlage gefälschter Impfbücher in der Apotheke strafbar ist. (Foto: www.luczak-berlin.de / Yves Sucksdorff)

Jan-Marco Luczak (CDU) hat einen Gesetzentwurf seiner Fraktion angekündigt, der unter anderem dafür sorgen soll, dass künftig auch die Vorlage gefälschter Impfbücher in der Apotheke strafbar ist. (Foto: www.luczak-berlin.de / Yves Sucksdorff)


Schon im vergangenen Juni hatten die Justizminister:innen der Länder das Bundesjustizministerium aufgefordert, die strafrechtlichen Regelungen rund um gefälschte Gesundheitszeugnisse zu prüfen und zu reformieren. Doch erst jetzt, nach einer Gerichtsentscheidung, die die Strafbarkeitslücken bei Impfpassfälschungen medienwirksam aufzeigte, scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), hat angekündigt, dass seine Fraktion voraussichtlich nächste Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen werde.

Die Unionsfraktion dringt auf empfindliche Strafen für Menschen, die gefälschte Impfnachweise herstellen, verkaufen oder zur Umgehung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie benutzen. Da die bisherige Rechtslage offensichtlich viele Konstellationen nicht abdeckt, wollen CDU und CSU voraussichtlich in der kommenden Woche einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Impfpassfälschungen“ in den Bundestag einbringen. Damit würde eine Lücke im Gesetz geschlossen, um die sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bisher zu wenig gekümmert habe, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.

Die Justizministerkonferenz hatte Lambrecht bereits im vergangenen Juni gebeten, möglichen Reformbedarf zu prüfen und einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Denn die zunehmenden Fälschungen von Impfpässen in der Corona-Pandemie bereitete ihnen durchaus Sorge. Im Blick hatten sie dabei vor allem die Regelungen zu gefälschten beziehungsweise unrichtigen Gesundheitszeugnissen (§§ 277 bis 279 StGB): Diese Regelungen, die das Fälschen von Gesundheitszeugnissen gegenüber der „normalen“ Urkundenfälschung privilegieren (das heißt: geringerer Strafrahmen, keine Versuchsstrafbarkeit und keine Regelung zu gewerbs- und bandenmäßiger Begehung), seien „nicht mehr zeitgemäß“, hieß es in einem Beschluss der Justizminister:innen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), solle diese Regelungen daher „auch unter Berücksichtigung der nebenstrafrechtlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes“ überprüfen.

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Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, teilte das BMJV nun auf Anfrage mit. Ein Sprecher des Hauses hatte Ende Oktober erklärt, „wenn diese Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass Anpassungen strafrechtsnotwendig sind, dann wird das Justizministerium auch zügig entsprechende Vorschläge vorlegen“. Zuvor hatte ein Beschluss einer großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück bundesweit Aufsehen erregt. Dieser stellte eine Strafbarkeitslücke für solche Personen fest, die ihren Impfpass – selbst gefälscht – in der Apotheke zur Digitalisierung vorlegen.

Unionspläne: Täuschung auch gegenüber Apotheken strafbar

Doch schon bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 20. bis 22. Oktober war das Thema erneut aufgerufen worden. In einem Beschluss schlossen sich die Länderchefs und -chefinnen ausdrücklich der Auffassung ihrer Justizminister:innen an, dass die geltenden Regelungen zur Strafbarkeit der Fälschung von Gesundheitszeugnissen einer rechtlichen Überprüfung und Anpassung bedürfen. Notwendig sei eine „lückenlose Rechtslage (…), mit der alle Fälle der Fälschungen von Gesundheitszeugnissen angemessen sanktioniert werden können“.

Der Entwurf der Union sieht nun vor, dass künftig nicht nur die Täuschung von Behörden und Versicherungen strafbar sein soll, wie es das Strafrecht derzeit noch bestimmt. Auch das Vorlegen einer Fälschung in der Apotheke oder beim Arbeitgeber soll demnach unter Strafe fallen. Außerdem sollen falsche Impfnachweise, die „bedrohliche übertragbare Krankheiten betreffen“, in den Kreis der Fälle aufgenommen werden, die als „besonders schwere Urkundenfälschung“ klassifiziert werden.

Und: Wer sich als Mediziner:in ausgibt und ein Zeugnis über seinen eigenen Gesundheitszustand oder den eines anderen ausstellt, soll nach dem Vorschlag der Union mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen müssen. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger Fälschung – sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. „Wer Impfpässe fälscht oder Fälschungen gebraucht, gefährdet die Gesundheit von Menschen und erschüttert das Vertrauen und die Akzeptanz in Corona-Schutzmaßnahmen. Das muss hart bestraft werden“, sagte Luczak.



Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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