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Gesetzentwurf der Unionsfraktion
Union will schärfere Strafen für Impfpassfälscher
Unionspläne: Täuschung auch gegenüber Apotheken strafbar
Doch schon bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 20. bis 22. Oktober war das Thema erneut aufgerufen worden. In einem Beschluss schlossen sich die Länderchefs und -chefinnen ausdrücklich der Auffassung ihrer Justizminister:innen an, dass die geltenden Regelungen zur Strafbarkeit der Fälschung von Gesundheitszeugnissen einer rechtlichen Überprüfung und Anpassung bedürfen. Notwendig sei eine „lückenlose Rechtslage (…), mit der alle Fälle der Fälschungen von Gesundheitszeugnissen angemessen sanktioniert werden können“.
Der Entwurf der Union sieht nun vor, dass künftig nicht nur die Täuschung von Behörden und Versicherungen strafbar sein soll, wie es das Strafrecht derzeit noch bestimmt. Auch das Vorlegen einer Fälschung in der Apotheke oder beim Arbeitgeber soll demnach unter Strafe fallen. Außerdem sollen falsche Impfnachweise, die „bedrohliche übertragbare Krankheiten betreffen“, in den Kreis der Fälle aufgenommen werden, die als „besonders schwere Urkundenfälschung“ klassifiziert werden.
Und: Wer sich als Mediziner:in ausgibt und ein Zeugnis über seinen eigenen Gesundheitszustand oder den eines anderen ausstellt, soll nach dem Vorschlag der Union mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen müssen. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger Fälschung – sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. „Wer Impfpässe fälscht oder Fälschungen gebraucht, gefährdet die Gesundheit von Menschen und erschüttert das Vertrauen und die Akzeptanz in Corona-Schutzmaßnahmen. Das muss hart bestraft werden“, sagte Luczak.
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