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Beschluss des Deutschen Ärztetags
Ärzte gegen die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen
Gewinnabführungsverträge mit externen Kapitalgebern begrenzen
Der Ärztetag weist darauf hin, dass sich im ambulanten Bereich die Übernahmen von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen durch Fremdinvestoren häufen. Aufgrund deren vorwiegend renditeorientierten Motivation bestehe die Gefahr, dass medizinische Entscheidungen zugunsten einer kommerziell motivierten Leistungserbringung beeinflusst werden. Zu befürchten sei ferner eine Konzentration von investorenbetriebenen medizinischen Einrichtungen, vor allem in Ballungsräumen – zulasten der Versorgung in ländlichen Gebieten.
Zusätzlich zu den bereits mit dem TSVG umgesetzten Neuregelungen seien weitere Maßnahmen nötig. So müsse der Versorgungsauftrag von MVZ zur Wahrung der Trägerpluralität und der freien Arztwahl begrenzt werden. MVZ-Gründungen durch Krankenhäuser müssten an einen fachlichen und räumlichen Bezug zu deren Versorgungsauftrag gekoppelt werden. Zudem seien Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung einer Ärztin bzw. eines Arztes im MVZ dann zu versagen, wenn der Träger des MVZ dadurch in einer Region eine marktbeherrschende Stellung erlangen würde. Weiterhin müssten Gewinnabführungsverträge mit externen Kapitalgebern begrenzt werden, da die Gewinne aus Sozialversicherungsbeiträgen generiert werden. Zudem sei ein MVZ-Register zu installieren, das Patienten und Patientinnen Transparenz über die agierenden Finanzinvestoren verschaffe.
Vergütungssystematik für Krankenhäuser überarbeiten
Auch im stationären Sektor sieht der Ärztetag Handlungsbedarf. Erforderlich sei unter anderem eine Reform des DRG-Fallpauschalensystems. Die Vergütungssystematik dürfe nicht länger ausschließlich auf wirtschaftliche Effizienz eines Krankenhausbetriebs ausgerichtet sein.
Abschließend heißt es im Beschluss des Ärztetags: „Wenn Ärztinnen und Ärzte von Klinik- und Kostenträgern sowie zunehmend auch von kapitalgetriebenen Fremdinvestoren angehalten werden, in rein betriebswirtschaftlichen Dimensionen zu denken und nach kommerziellen Vorgaben zu handeln, geraten sie in einen für sie schwer lösbaren Zielkonflikt. Sie wollen und müssen einerseits ihren berufsethischen Pflichten genügen, andererseits sollen sie aber wirtschaftliche Rentabilitätsziele erreichen, die zum Teil auch durch die Sozialgesetzgebung bedingt sind.“
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