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ABDA fordert strafrechtliche Verfolgung
Welche Strafe droht den Münchner Impfpass-Fälschern?
Keine Auffälligkeiten im Portal
Auf die Sache aufmerksam geworden ist das Bundeskriminalamt (BKA), Abteilung Cybercrime, im Rahmen von Recherchen im Darknet. Das Verfahren wurde von dort an das Bayerische LKA abgegeben. Was den Zugriff auf das Verbändeportal der Apotheken betrifft, seien hingegen bisher keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen, so ein DAV-Sprecher: „Ein externer, unberechtigter Zugriff von außerhalb der Apotheke auf das Verbändeportal ist dem DAV in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Der Zugriff auf den Server des Robert Koch-Instituts zum Abrufen der QR-Codes für das digitale Impfzertifikat ist allen Apotheken seit Ende Juli auch nur noch mittels der besonders sicheren Telematik-Infrastruktur möglich.“
Zum Hintergrund: Seit Mitte Juni können Apotheken digitale Impfnachweise ausstellen. Zunächst war der Zugriff auf das Impfzertifikate-Modul im Verbändeportal, über das die Apotheken die QR-Codes für Geimpfte generieren, über das Internet möglich gewesen. Nachdem zwei IT-Sicherheitsexperten im Juli jedoch eine Apotheke erfunden und sich darüber unberechtigt Zugang zum Portal und damit auch zum Zertifikate-Modul verschafft hatten, sattelte der DAV auf die Telematik-Infrastruktur um. So sollte künftig sichergestellt werden, dass nur tatsächlich existierende Betriebsstätten Zugriff erhalten – denn um an die TI angebunden zu werden, müssen Apotheken einen aufwendigen Prozess durchlaufen.
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Vor Missbrauch in den eigenen Reihen schützt der Zugang mittels TI jedoch nicht. Allerdings zählt das Portal mit, wie viele digitale Impfzertifikate eine Apotheke ausstellt – hätte nicht der unerklärlich hohe Zählerstand auffallen müssen? Dazu erklärt der DAV-Sprecher: „Die Abrechnung von digitalen Impfzertifikaten erfolgt von jeder Apotheke in eigener Verantwortung über das Rechenzentrum an das Bundesamt für Soziale Sicherung, das natürlich bei Zweifeln jederzeit eine Nachprüfung anordnen kann. Der Zählerstand ist ein anerkanntes Indiz für die Anzahl der ausgestellten Impfzertifikate, muss aber bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit vom Apothekeninhaber bei Bedarf selbst korrigiert werden.“
2 Kommentare
das Corona - Virus
von Dieter Kaiser am 27.10.2021 um 11:09 Uhr
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Und was ist mit den Abnehmern?
von Martin am 27.10.2021 um 10:25 Uhr
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