Nur eine SMC-B-Karte pro Apotheke?

„Wir schaffen uns ein gefährliches Nadelöhr“

Stuttgart - 04.10.2021, 17:50 Uhr

Für den Kölner Apotheker Erik Tenberken zeigt sich am Beispiel der SMC-B-Karten, wie sehr die Apothekerschaft in Fragen der digitalen Zukunftsgestaltung „im Standesdünkel gefangen“ ist. (Foto: Sascha Swiercz)

Für den Kölner Apotheker Erik Tenberken zeigt sich am Beispiel der SMC-B-Karten, wie sehr die Apothekerschaft in Fragen der digitalen Zukunftsgestaltung „im Standesdünkel gefangen“ ist. (Foto: Sascha Swiercz)


Gematik empfiehlt Mehrfachvergabe

Jeder Apothekenbetrieb, der seinen Kundinnen und Kunden mehr bietet als nur den HV-Bereich, müsse die Möglichkeit haben, auch mehrere Telematik-IDs zu erhalten. Tenberkens Birken-Apotheke sei beispielsweise nicht in allen Fällen der Adressat für Verordnungen und sonstige Anforderungen. Die seit vielen Jahren eingespielten Arbeitsabläufe – sowohl intern als auch mit externen Partnern – müssen sich daher seiner Meinung nach auch in der Sichtbarkeit in der TI ergeben. Es sei naiv und höchst gefährlich, diese Datenströme nur über einen SMC-B-legitimierten Zugang laufen zu lassen. „Wenn das so kommt, dann schaffen wir uns ein gefährliches Nadelöhr“, warnt Tenberken. Er habe aus verlässlicher Quelle erfahren, dass die großen EU-Arzneimittelversender wie DocMorris und Shop Apotheke jeweils rund 30 SMC-B-Karten im Einsatz haben werden. Auch, weil es pro SMC-B-Karte eine „Durchsatzobergrenze“ gibt. Nach Informationen der DAZ liegt diese bei etwa 2.000 non-QES-Signaturen pro Stunde.

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Die Gematik erklärt auf DAZ-Anfrage, dass man zwar nach § 340 Abs. 4 SGB V die Aufgabe habe, die Ausgabe der SMC-B-Karten an die Versender vorzunehmen. Dazu gehöre auch die Option zur Beantragung mehrerer SMC-B-Karten. Doch wie viele Karten je Versender konkret ausgeliefert wurden, beziffert die Gematik nicht. „Fragen nach Zahlen zu Bestellungen bzw. Auslieferungen betreffen vertragliche Details mit unseren Partnern. Dazu können wir Ihnen leider aus Datenschutzgründen keine nähere Auskunft […] geben“, heißt es aus Berlin.

Für sinnvoll hält die Gematik die Verwendung mehrerer SMC-B-Karten aber in jedem Fall. Apotheken, in denen neben dem persönlichen Kundenkontakt auch eine Zyto- bzw. Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel läuft, könnten davon profitieren, zur eindeutigen Adressierung mehrere Telematik-IDs zu nutzen, erklärt eine Sprecherin. Dies sei im Gesetzestext explizit vorgesehen. Der elektronische Verzeichnisdienst umfasst nach §313 Abs. 1 Satz 2 SGB V auch die organisatorischen Einheiten von Leistungserbringern. Vor diesem Hintergrund spricht die Gematik gegenüber der DAZ die explizite Empfehlung aus, dass Kammern ihren Mitgliedern die Möglichkeiten schaffen, mehrere SMC-B-Karten auszugeben. 



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Ins Gespräch kommen statt Wichtigtuerei

von Kathrin Storch am 04.10.2021 um 19:08 Uhr

Anstatt die Standesvertretung an den Pranger zu stellen (und sich damit selbst furchtbar wichtig zu tun) - sollte der Kollege einfach mit den betreffenden Stellen das Gespräch suchen - dafür braucht es keinen so plakativen Text - eine Konzentration auf die Lösung ist sowas wahrlich nicht - eher eine bewusste Eigenwerbung … schade sowas

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Ins Gespräch kommen statt Wichtigtuerei

von Reinhard Rokitta am 05.10.2021 um 9:16 Uhr

Wozu braucht der Kollege Eigenwerbung? Die Arroganz und Besserwisserei der Berufsvertretung, für die das Fax anscheinend immer noch das Nonplusultra ist, hat uns beim Einstieg in die Digitalisierung nur behindert. DVD und Bücher im Abo als notwendige Unterlagen für die ApoBetrO spricht auch Bände!

AW: Ins Gespräch kommen

von Heinrich Meyer am 05.10.2021 um 9:58 Uhr

Wenn man das Gespräch mit der Kammer sucht, bekommt man einen ablehnendes Schreiben der Justiziarin aufgrund der fehlerhaften Interpretation der Vergabekriterien durch eben diese. Die Stellungnahme der Gematik weist hier schließlich auch auf die zutreffende Beurteilung hin. Wenn diese befolgt werden würde, könnten wir vielleicht auch den organisatorischen Nachteil gegenüber den EU-Versendern ausgleichen. Das scheint bei Kammer und DAV aber niemanden zu interessieren.
P.S. Dabei ist es übrigens nicht einmal so, dass alle in Deutschland zuständigen Aufsichtsbehörden in dieser Frage einheitlich verfahren würden.

SMC B-Karten

von Sabine Schneider am 04.10.2021 um 18:30 Uhr

Alles kein Problem für Frau O.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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