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Nur eine SMC-B-Karte pro Apotheke?
„Wir schaffen uns ein gefährliches Nadelöhr“
Gematik empfiehlt Mehrfachvergabe
Jeder Apothekenbetrieb, der seinen Kundinnen und Kunden mehr bietet als nur den HV-Bereich, müsse die Möglichkeit haben, auch mehrere Telematik-IDs zu erhalten. Tenberkens Birken-Apotheke sei beispielsweise nicht in allen Fällen der Adressat für Verordnungen und sonstige Anforderungen. Die seit vielen Jahren eingespielten Arbeitsabläufe – sowohl intern als auch mit externen Partnern – müssen sich daher seiner Meinung nach auch in der Sichtbarkeit in der TI ergeben. Es sei naiv und höchst gefährlich, diese Datenströme nur über einen SMC-B-legitimierten Zugang laufen zu lassen. „Wenn das so kommt, dann schaffen wir uns ein gefährliches Nadelöhr“, warnt Tenberken. Er habe aus verlässlicher Quelle erfahren, dass die großen EU-Arzneimittelversender wie DocMorris und Shop Apotheke jeweils rund 30 SMC-B-Karten im Einsatz haben werden. Auch, weil es pro SMC-B-Karte eine „Durchsatzobergrenze“ gibt. Nach Informationen der DAZ liegt diese bei etwa 2.000 non-QES-Signaturen pro Stunde.
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Die Gematik erklärt auf DAZ-Anfrage, dass man zwar nach § 340 Abs. 4 SGB V die Aufgabe habe, die Ausgabe der SMC-B-Karten an die Versender vorzunehmen. Dazu gehöre auch die Option zur Beantragung mehrerer SMC-B-Karten. Doch wie viele Karten je Versender konkret ausgeliefert wurden, beziffert die Gematik nicht. „Fragen nach Zahlen zu Bestellungen bzw. Auslieferungen betreffen vertragliche Details mit unseren Partnern. Dazu können wir Ihnen leider aus Datenschutzgründen keine nähere Auskunft […] geben“, heißt es aus Berlin.
Für sinnvoll hält die Gematik die Verwendung mehrerer SMC-B-Karten aber in jedem Fall. Apotheken, in denen neben dem persönlichen Kundenkontakt auch eine Zyto- bzw. Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel läuft, könnten davon profitieren, zur eindeutigen Adressierung mehrere Telematik-IDs zu nutzen, erklärt eine Sprecherin. Dies sei im Gesetzestext explizit vorgesehen. Der elektronische Verzeichnisdienst umfasst nach §313 Abs. 1 Satz 2 SGB V auch die organisatorischen Einheiten von Leistungserbringern. Vor diesem Hintergrund spricht die Gematik gegenüber der DAZ die explizite Empfehlung aus, dass Kammern ihren Mitgliedern die Möglichkeiten schaffen, mehrere SMC-B-Karten auszugeben.
4 Kommentare
Ins Gespräch kommen statt Wichtigtuerei
von Kathrin Storch am 04.10.2021 um 19:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Ins Gespräch kommen statt Wichtigtuerei
von Reinhard Rokitta am 05.10.2021 um 9:16 Uhr
AW: Ins Gespräch kommen
von Heinrich Meyer am 05.10.2021 um 9:58 Uhr
SMC B-Karten
von Sabine Schneider am 04.10.2021 um 18:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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