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Ergebnis der DAZ-Umfrage
Mehr als die Hälfte der angestellten Approbierten hat den HBA schon bestellt
Am 1. Januar 2022 soll es ernst werden mit dem E-Rezept, das ist zumindest nach wie vor der Plan. Dann wird für jede Änderung an einer Verordnung eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt und somit ein HBA. Daher empfehlen die Kammern allen Approbierten, die in öffentlichen Apotheken arbeiten, sich mit einem solchen Dokument zu versorgen. Unserer nicht repräsentativen Umfrage zufolge hat etwas mehr als die Hälfte der Approbierten schon einen HBA bestellt – über alle Betätigungsfelder, also Apotheken, Industrie etc., hinweg.
Die Anwendungsmöglichkeiten für den Heilberufsausweis (HBA) in der Apotheke innerhalb der TI sind bislang überschaubar. Er ist nur notwendig, um die Institutionenkarte, die SMC-B, für den Zugang zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastrukur (TI) freizuschalten. Ist die Legitimierung einmal erfolgt, kann man in der Apotheke ohne HBA den eMP aktualisieren oder die Notfalldaten auslesen – das sind aktuell die für die Apotheke theoretisch relevanten Anwendungen. Sogar innerhalb eines Filialverbunds reicht für diese Freischaltung ein HBA für die Hauptapotheke und alle Filialen. Die Legitimation der SMC-B durch einen HBA ist auch bislang zeitlich nicht beschränkt. Das heißt, es ist aktuell in den meisten Apotheken ausreichend, wenn die Inhaberin oder der Inhaber einen HBA hat. Die Apothekenleitung benötigt den HBA zudem für die Beantragung der SMC-B, falls das noch nicht geschehen sein sollte.
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Im Hinblick auf das E-Rezept empfehlen die Kammern, die Softwarehäuser und auch die Gematik, dass mittelfristig alle Approbierten, die Rezepte bearbeiten, einen HBA haben. Zwar wird für das einfache Abzeichnen von E-Rezepten bei der Abgabe die SMC-B eingesetzt (gemäß § 17 Abs. 6 ApBetrO). Aber laut § 17 Abs. 5 Satz 4 ApBetrO muss jede Änderung auf der Verschreibung vermerkt und im Falle der elektronischen Verschreibung das Gesamtdokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden. Eine QES ist aber mit der SMC-B nicht möglich, dafür braucht man einen HBA plus PIN. Ernst wird das Ganze am 1. Januar 2022, dann sollen elektronische Verordnungen die rosa Rezepte ablösen. Wir wollten daher wissen, wie gut die Apothekerschaft schon mit den Ausweisen ausgestattet ist.
An unserer nicht repräsentativen Umfrage haben sich 846 Personen beteiligt – größtenteils in der öffentlichen Apotheke angestellte Approbierte (661; 78,1 Prozent). Außerdem haben neben 101 Inhaber:innen (11,94 Prozent) Apotheker:innen aus Industrie, Universität, Verwaltung, Verlag etc., Krankenahauspotheker:innen, Vertretungsapotheker:innen sowie Pharmazieingenieur:innen bzw. Apothekerassistent:innen teilgenommen. Über alle Gruppen hinweg hat etwas über die Hälfte bereits einen HBA beantragt. Betrachtet man die einzelnen Gruppen sieht das folgendermaßen aus:
Somit sind also die Inhaber:innen fast vollständig mit HBA versorgt, bei den angestellten Approbierten in öffentlichen Apotheken ist es etwas mehr als die Hälfte, bei den Krankenhausapotheker:innen etwas weniger. Bislang nicht um den HBA gekümmert haben sich die Apotheker:innen, die in der Industrie etc. tätig sind, – sie brauchen ihn einfach aktuell nicht –, ebenso wenig wie die Pharmazieingenieur:innen. Bei letzteren liegt es vermutlich daran, dass immer noch nicht klar ist, an wen sie sich wenden müssen.
2 Kommentare
Weg ins Chaos
von ratatosk am 17.09.2021 um 9:26 Uhr
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Erklärung der Notwendigkeit eines HBA für angestellte Approbierte wäre Aufgabe der Kammern gewesen!
von Jan-Uwe Kreuschner am 15.09.2021 um 8:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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