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Genesenen-Impfzertifikate aus der Apotheke
So weisen Genesene eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung nach
Persönliches Erscheinen nötig
Die Person, für die das Impfzertifikat ausgestellt werden soll, muss darüber hinaus ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild vorlegen, damit die Identität der geimpften Person korrekt überprüft werden kann. Wie gewohnt gilt: Um die missbräuchliche Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten zu vermeiden, soll diese in der Regel nur erfolgen, wenn die Impfung in räumlicher Nähe, zum Beispiel in der gleichen oder umliegenden Gemeinde, Landkreis oder Regierungsbezirk vorgenommen wurde.
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Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit mit Wirkung zum gestrigen Donnerstag noch einmal an der Coronavirus-Impfverordnung geschraubt hatte, ist es nun zudem nötig, für das Ausstellen der digitalen Impfzertifikate die Apotheke persönlich aufzusuchen. „Die Ausstellung des digitalen COVID-19-Impfzertifikates aufgrund elektronisch übermittelter Impf- und Ausweisdokumente ist nicht zulässig“, unterstreicht auch die ABDA in ihrer Handlungshilfe. Es dürfte demnach allerdings ausreichen, dass bei Familien zum Beispiel ein Elternteil für die nachträgliche Ausstellung der COVID-19-Impfzertifikate in die Apotheke kommt und Impfbücher und Ausweise der kompletten Familie vorlegt.
Die Handlungshilfe ist im geschützten Bereich auf der ABDA-Website abrufbar.
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