- DAZ.online
- News
- Apotheke
- So weisen Genesene eine ...
Genesenen-Impfzertifikate aus der Apotheke
So weisen Genesene eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung nach
Diese Dokumente dürfen Apotheken anerkennen
Als Nachweis können gemäß ABDA-Handlungshilfe folgende Dokumente genutzt werden:
- PCR-Befund eines Labors,
- PCR-Befund einer Ärztin oder eines Arztes,
- PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums.
- Ein ärztliches Attest, sofern dieses Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält,
- die sogenannte Absonderungsbescheinigung (Quarantänebescheid eines Gesundheitsamts), sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält oder
- weitere Bescheinigungen von Behörden, sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten.
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
- Antigenschnelltestnachweise,
- Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Testdatum enthalten,
- Antikörpernachweis,
- Krankheitsatteste.
Unabhängig vom Antikörperwert ist der ABDA zufolge ein Antikörpernachweis allein nicht ausreichend, um eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung zu belegen. „Wurde für die Virusdiagnostik nur ein Antikörpernachweis durchgeführt, empfiehlt die STIKO derzeit eine vollständige Impfserie. Sollten die in der vorigen Aufzählung genannten Dokumente vorgelegt werden, empfiehlt es sich, den Kunden zur Klärung des weiteren Sachverhalts an den Arzt zu verweisen.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.