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Abwechslung auf dem Speiseplan
Gelber Mehlwurm als Novel Food zugelassen
Anträge nur noch über die EU
Die neue Verordnung harmonisierte auch die unterschiedlichen Vorgehensweisen innerhalb der Europäischen Union. Anträge müssen seitdem nicht mehr in einem Mitgliedstaat (in Deutschland bis dahin beim BVL) eingereicht werden, sondern direkt bei der Europäischen Kommission. Die Antragsunterlagen werden zunächst von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet, bevor der Europäische Gesetzgeber auf Vorschlag der Kommission darüber entscheidet. Alternativ kann seit dem 1. Januar 2018 in manchen Fällen auch ein neues Anzeigeverfahren für traditionelle Lebensmittel aus einem Drittstaat genutzt werden. Hierfür muss belegt werden kann, dass es dort seit mindestens 25 Jahren verzehrt wurde und keine Sicherheitsbedenken auftraten.
Für einige Lebensmittel aus bestimmten Insektenarten könnte dies aus Sicht des BVL durchaus ein gangbarer Weg zum Eintritt in den europäischen Lebensmittelmarkt sein.
Übergangsregelung für Grillen, Heuschrecken, Würmer
Was passierte mit den Erzeugnissen aus ganzen Insekten, die bis zum 1. Januar 2018 nicht als neuartig galten und deshalb auch ohne Zulassung vermarktet werden durften? Für diese wurde nach der neuen Novel-Food-Verordnung kein Verkehrsverbot ausgesprochen.
Deswegen sind solche Produkte heute auch ohne Novel Food-Zulassung weiterhin in Supermarktregalen zu finden. Allerdings musste für diese vor dem 1. Januar 2019 ein Zulassungsantrag als neuartiges Lebensmittel gestellt werden, um sie weiter vermarkten zu können. Insgesamt wurden in den Jahren 2018 und 2019 vier Anträge für die Zulassung von Mehlwürmern als neuartige Lebensmittel eingereicht, darunter auch derjenige, der nun am 4. Mai positiv beschieden wurde.
EFSA: Gelber Mehlwurm ist als Lebensmittel sicher
In seinem Gutachten zu dem Antrag der französischen SAS EAP Group stellt das für Novel Food zuständige Expertengremium der EFSA fest, dass der Verzehr des gelben Mehlwurms angesichts der Zusammensetzung und der vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen „ernährungsphysiologisch nicht nachteilig“ sei. Die eingereichten Toxizitätsstudien aus der Literatur hätten außerdem keine Sicherheitsbedenken aufgeworfen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten halten das neuartige Lebensmittel daher grundsätzlich für sicher. Die EFSA gibt jedoch zu bedenken, dass das Insekt eine primäre Sensibilisierung und allergische Reaktionen auf dessen Proteine hervorrufen kann. Zusätzlich könnten Allergene auch aus dem Futter in die Tiere gelangen. Allergiker sollten deshalb beim Verzehr von Insekten generell vorsichtig sein. Darauf weist auch das BVL hin. Das Etikett muss deshalb einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaub-Milben tragen.
1 Kommentar
Mehlwürmer
von Edith SCHUG am 20.05.2021 um 20:40 Uhr
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