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Makelverbot und Plattformen
Bundestag verabschiedet Digital-Gesetz
Bremst das Makelverbot die Plattformen aus?
Doch allein vor dem Hintergrund des Makelverbots lässt sich diese Frage nicht abschließend beantworten. Denn sowohl bei der ABDA als auch bei den Initiatoren der Plattformprojekte ist man dem Vernehmen nach sehr gespannt auf eine angekündigte Rechtsverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium, die regeln soll, welche rechtliche Stellung sogenannte Drittanbieter-Apps genießen werden. Die Verordnung soll beispielsweise klären, ob es für E-Rezept-Token weiterhin eine „Teilen“-Funktion geben wird und inwiefern weitere Apps neben der Gematik-App E-Rezepte empfangen, verwalten und weiterleiten dürfen.
Bei den Initiatoren der Plattformprojekte ist man sehr zuversichtlich, dass das Makel- und Zuweisungsverbot aus Patienten- und Apothekensicht eine wichtige rechtliche Klarheit schafft und die Funktionalität sowie Vorteile der Plattformen nicht beeinträchtigen wird. Noventi-Chef und gesund.de-Initiator Hermann Sommer geht beispielsweise fest davon aus, dass Nutzer den Token über die in der Gematik-App eingebauten Funktionen teilen können werden. Damit könnte der Token dem Verbraucher auch innerhalb eines geschlossenen Bereichs von gesund.de zugänglich und einsehbar gemacht werden. Das Sammeln, Vermitteln und Weiterleiten der E-Rezepte je nach Wünschen des Verbrauchers sei zur optimalen Nutzung der Mehrwerte für den Endkunden auch zwingend notwendig, so Sommer gegenüber der DAZ. „Wir sind sicher, dass wir das auch mit einem Makelverbot erbringen können.“ Oberste Priorität sei dabei die Maxime, dass „der mündige Patient bzw. Verbraucher selbst und frei entscheiden kann, wohin er sein E-Rezept schicken möchte“.
Auch beim „Zukunftspakt Apotheke“ von Noweda/Burda zeigt man sich sehr erfreut über die Absicht des Gesetzgebers, die Patienten darin zu stärken, über ihre E-Rezepte und Token frei entscheiden zu können. „Der Zukunftspakt Apotheke hat sich die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auf die Fahne geschrieben und begrüßt daher die Ergänzung des Makelverbots“, so ein Sprecher. Und weiter: „Die Freiheit der Patientinnen und Patienten, ihre Wunschapotheke selbst zu wählen, war von Beginn an ein wesentlicher Bestandteil der Konstruktion des Zukunftspakts und der apothekerbeherrschten Plattform ihreapotheken.de.“ Die nun avisierte Änderung wirkt sich nach Einschätzung der Zukunftspakt-Verantwortlichen derzeit nicht auf die Arbeit und weitere Pläne aus.
1 Kommentar
Sind die Ärzte unter Strafbewehrung dabei mit berücksichtigt worden?
von Andreas Grünebaum am 06.05.2021 um 18:52 Uhr
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