Impfstoffhonorar und Abrechnungsgebühren

Großhändler verdienen, Apotheken zahlen

Stuttgart/Süsel - 23.04.2021, 15:45 Uhr

Dass sie von ihrer knapp bemessenen Vergütung auch die Gebühren der Rechenzentren begleichen müssen, sorgt bei vielen Apothekerinnen und Apothekern für Unverständnis und Ärger. Denn immerhin verdient der pharmazeutische Großhandel aktuell den größeren Honoraranteil – und muss für die Abrechnung nichts zahlen. (Foto: IMAGO / Eibner)

Dass sie von ihrer knapp bemessenen Vergütung auch die Gebühren der Rechenzentren begleichen müssen, sorgt bei vielen Apothekerinnen und Apothekern für Unverständnis und Ärger. Denn immerhin verdient der pharmazeutische Großhandel aktuell den größeren Honoraranteil – und muss für die Abrechnung nichts zahlen. (Foto: IMAGO / Eibner)


Seit vergangenem Mittwoch ist bekannt, wie die Apotheken die Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen abrechnen können. Von ihrer knapp bemessenen Vergütung müssen sie auch die Gebühren der Rechenzentren begleichen. Das sorgt bei vielen Apothekerinnen und Apothekern für Unverständnis und Ärger, denn immerhin verdient der pharmazeutische Großhandel aktuell den größeren Honoraranteil – und muss für die Abrechnung nichts zahlen.

Seit Wochen bestellen die Apotheken für die Arztpraxen COVID-19-Impfstoffe und verteilen diese anschließend an die niedergelassenen Ärzte. Die Vergütung der Apotheken für die Leistung bezieht sich dabei auf ein Vial und ist mit 6,58 Euro netto äußerst knapp bemessen. Der pharmazeutische Großhandel hingegen erhält laut Coronavirus-Impfverordnung für jede abgegebene kühlpflichtige Durchstechflasche 9,65 Euro netto plus 1,65 Euro netto für Impfbesteck und -zubehör – das entspricht einem Gesamtbetrag von 11,30 Euro. Je ultra- oder tiefkühlpflichtiger Durchstechflasche ist für die Großhändler sogar eine Vergütung von 11,55 Euro netto plus 1,65 Euro netto vorgesehen, also insgesamt 13,20 Euro. Die Abrechnung sollen die Apotheken übernehmen und ihrem Großhändler dann seinen Anteil an der Vergütung weiterleiten.

Bisher war vorgesehen, dass die Vergütungen der Großhändler am 10. Mai 2021 an das Apothekenhonorar angeglichen werden. Dann soll es für die Grossisten je Vial, egal welche Kühlung, 6,55 Euro netto plus 1,65 Euro, also insgesamt 8,20 Euro geben. Doch dem Vernehmen nach soll das höhere Großhandelshonorar erstmal bestehen bleiben. Als neuer Stichtag ist nach Informationen von DAZ.online nun der 30. Mai im Gespräch.

Aussicht auf mehr Honorar für Apotheken bleibt

Unter Umständen könnten auch die Apotheken eine Erhöhung ihrer Vergütung erfahren: Im Facebook Live-Talk kündigte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening Anfang der Woche an, dass man an einer Anpassung des Apothekenhonorars für die Impfstoffverteilung arbeite. In der Coronavirus-Impfverordnung ist der 17. Mai als Stichtag festgehalten – bis dahin muss die Standesvertretung dem Bundesministerium für Gesundheit eine Aufstellung vorlegen, die den tatsächlichen Aufwand für die Offizinen darstellt. Dazu befrage die ABDA derzeit Apotheken in der Hoffnung, dann mit schlagkräftigen Argumenten für eine Erhöhung der Vergütung aufwarten zu können.

Apotheken zahlen Abrechnungsgebühren allein

Doch unabhängig davon, wie sich die Vergütungen der Apotheken und Großhändler im Mai entwickeln werden: Die Abrechnung über die Apothekenrechenzentren verursacht Kosten. Und einige Wettbewerber – wie das ARZ Haan – haben ihre Kunden bereits darüber informiert, dass für die Bearbeitung der Verordnungen eine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Das stellt für die Apothekerinnen und Apothekern ein Ärgernis dar. Einige äußern zwar Verständnis, dass die Impfstoffverteilung an die Praxen mal wieder eine Hauruck-Aktion aus dem Ministerium war, die von den Ärzten und Apothekern sowie dem pharmazeutischen Großhandel und den Abrechnern mit hohem Aufwand und unter Zeitdruck ausgearbeitet werden musste. Doch dass für die Abrechnungsgebühren bisher einzig die Apotheken in die Pflicht genommen werden sollen, sorgt für rege Diskussionen in Foren und Kommentarspalten.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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