FAQ des Bundesarbeitsministeriums

Testangebot für Angestellte: Was müssen Apothekeninhaber beachten?

Berlin - 19.04.2021, 12:20 Uhr

Ab 20. April müssen auch Apothekeninhaber:innen ihren Angestellten regelmäßig ein Corona-Testangebot machen. (c 7 Foto: IMAGO / Andreas Haas)

Ab 20. April müssen auch Apothekeninhaber:innen ihren Angestellten regelmäßig ein Corona-Testangebot machen. (c 7 Foto: IMAGO / Andreas Haas)


Kosten und Dokumentation

Wer trägt die Kosten?

„Die Testangebotspflicht der Arbeitgeber und eine anschließende Testung der Beschäftigten sind Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes“, informiert das BMAS. „Die Kosten für derartige Maßnahmen hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen.“

Ausnahmen gelten lediglich für Testungen von Beschäftigten in einigen Bereichen der medizinischen Versorgung und der Pflege sowie bei der Betreuung von Kindern oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Hier ist eine Kostenerstattung auf Basis der §§ 4-7 der Coronavirus-Testverordnung möglich. Nach dem Wortlaut der Verordnung fallen Apotheken jedoch nicht unter diese Regelung.

Welche Anforderungen gibt es an die Dokumentation?

Um zu belegen, dass die Angestellten ein entsprechendes Testangebot erhalten haben, reicht es aus, wenn Arbeitgeber:innen zum Beispiel die Rechnungen der Lieferanten oder die Verträge mit Dritten, die sie mit der Testung beauftragt haben, vorweisen können. Zudem sollte nach Angaben des BMAS formlos notiert werden, wann und in welcher Form die Mitarbeitenden über das Testangebot informiert wurden. Die Dokumente sind für mögliche Überprüfungen durch die zuständigen Behörden mindestens vier Wochen aufzubewahren.

Müssen Angestellte eine Bescheinigung über das Testergebnis erhalten?

Eine solche Regelung ist in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht enthalten. „Diesbezüglich sind jedoch in einzelnen Bundesländern evtl. weitergehende Bestimmungen zu beachten“, betont das BMAS. Demnach bieten einige Bundesländer den Arbeitgebern darüber hinaus an, nach einer amtlichen Registrierung entsprechende Bescheinigung per Vordruck auszustellen, um somit die Bereitschaft der Beschäftigten zur Wahrnehmung des Testangebots zu erhöhen.

Den vollständigen Frage-Antwort-Katalog finden Interessierte auf der Website des BMAS.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Viruslast, Selektivität und Sensitivität von Tests

von Andreas Grünebaum am 19.04.2021 um 20:13 Uhr

Leider scheint die Kenntnis der Kommentatoren vor allem bezüglich der Viruslast bei SARS-CoV2 Infizierten mangelhaft: Tatsächlich ist diese in der ersten noch Symptomlosen Phase im Rachenraum bereits sehr hoch und erreicht schon in den ersten fünf Tagen nach Symptombeginn die höchste Viruslast. Das bedeutet, dass die Anwendung der im Vergleich zum PCR-Test weniger sensitiven PoC-Antigen Tests noch vor Beginn der Symptome ihre größte Berechtigung haben. Das Paul Ehrlich Institut legt die Leistungsdaten für PoC Tests aus diesem Grund wie folgt fest: "Kriterium Antigenschnelltest: >80% von unselektierten PCR-positiven Proben positiv im SARS-CoV-2 Antigenschnelltest" und "Untersuchung von mindestens 100 asymptomatischen Personen ohne konkretes Expositionsrisiko im SARS-CoV-2 Antigenschnelltest; Abklärung etwaiger reaktiver Proben mittels PCR. Kriterium Antigenschnelltest: Spezifität >97%"
Gerade in der kritischen Anfangszeit einer Infektion, während der noch ahnungslose Infizierte die meisten Mitmenschen anstecken könnte, sind Antigentests bei hinreichender Selektivität hervorragend geeignet, dies in vielen Fällen rechtzeitig aufzudecken.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Viruslast, Selektivität und Sensitivit

von Stefan Seibert am 20.04.2021 um 6:36 Uhr

Sie behaupten also auch ernsthaft, das ich als Mensch ohne Symptome im hohen Maße ansteckend bin.
Bewundernswert, wie es die Medien geschafft haben, dieses Narrativ in die Köpfe der Menschen eingepflanzt zu haben.
In Wuhan wurden laut Ärzteblatt 10 Millionen Menschen getestet, 300 von ihnen waren asymtomatisch. Von diesen Personen gingen aber keine Ansteckungen aus.
Ganz zu schweigen von der Cochranestudie, die die Schnelltest unter die Lupe genommen hat. Völlig unsicher und ungenau.
Ihre 97 Prozent Wirksamkeit können sie sich getrost abschminken. Die Realität sieht leider vollkommen anders aus.

Leider nicht Quatsch.

von Stefan Siebert am 19.04.2021 um 14:45 Uhr

Wir verbrennen ca. 6 Millarden Euro pro Monat für eine Scheinsicherheit.
Auf einen Positiven kommen 10 Falschpositive. Viel schlimmer ist es jedoch, nevativ getestet zu sein und trotzdem schon ansteckend zu sein.
Anstatt z. B. mit PCR Pooltestungen zu arbeiten, die eine 10000 fach höher Sensivtät aufweisen, wird blind von Laien in den Nasen von Kindern und Arbeitnehmern gebohrt.
Hauptsache Aktionismus.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Leider nicht Quatsch

von Torben Schreiner am 19.04.2021 um 16:22 Uhr

Bei den PCR Pooltestungen gebe ich Ihnen recht, auch wenn diese keine 10000fach höhere Sensivität besitzen ;-)
Diese sollten noch verstärkt in Kitas und Schulen angewandt werden.
Dass dabei noch etliche Kapazitäten frei scheinen (angeblich im Millionenbereich) ist ein Skandal.

Antigentest

von Stefan Seibert am 19.04.2021 um 12:25 Uhr

Symtomlose Mitarbeiter mit Antigentests
zu testen ist völlig sinnbefreit und reiht sich ein in die völlig versagende Politik unserer politischen Eliten.


» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Antigentest

von Torben Schreiner am 19.04.2021 um 12:48 Uhr

Leider Quatsch!
In der aktuellen Pandemiephase ist es wichtig, dass wir alle Bemühungen darauf ausrichten Infektionsketten zu unterbrechen. Dafür müssen wir eine Infektion erkennen können. Nur durch eine regelmäßige Testung (z.B. auch durch Selbsttests) ist es möglich frühzeitig Handlungsbedarf zu erkennen um sich und andere zu schützen.

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