FAQ des Bundesarbeitsministeriums

Testangebot für Angestellte: Was müssen Apothekeninhaber beachten?

Berlin - 19.04.2021, 12:20 Uhr

Ab 20. April müssen auch Apothekeninhaber:innen ihren Angestellten regelmäßig ein Corona-Testangebot machen. (c 7 Foto: IMAGO / Andreas Haas)

Ab 20. April müssen auch Apothekeninhaber:innen ihren Angestellten regelmäßig ein Corona-Testangebot machen. (c 7 Foto: IMAGO / Andreas Haas)


Ab Dienstag müssen Arbeitgeber ihren Angestellten regelmäßig Corona-Tests anbieten, wenn die Mitarbeitenden nicht dauerhaft von zuhause arbeiten können. In einem Frage-Antwort-Katalog steckt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt die Rahmenbedingungen ab.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die sogenannte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis Ende Juni verlängert. Gleichzeitig führt der Minister per Änderungsverordnung auch eine Verpflichtung für Arbeitgeber:innen ein, ihren Angestellten mindestens einmal pro Woche einen Test auf SARS-CoV-2 anzubieten, sofern die Arbeit nicht ausschließlich im Homeoffice erledigt werden kann. Davon betroffen ist auch das Apothekenpersonal. Was es dabei zu beachten gilt, fasst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt in einem Frage-Antwort-Katalog auf der hauseigenen Website zusammen.

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Wie oft müssen Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden einen Corona-Test anbieten?

Vorgesehen ist, dass alle Angestellten, die nicht ausschließlich von zuhause arbeiten können, mindestens einmal wöchentlich ein Test angeboten wird. Bestimmte Gruppen, deren Tätigkeit mit einer erhöhten Infektionsgefahr einhergeht, müssen wenigstens zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Das betrifft unter anderem „Beschäftigte, die betriebsbedingt in häufig wechselnden Kontakt mit anderen Personen treten“. Darunter fallen laut Referentenentwurf zum Beispiel Beschäftigte im Einzelhandel oder bei Zustelldiensten. Auch Beschäftigte, die im Arbeitsumfeld dieser Personen arbeiten, sind demnach aufgrund der Gefahren von Tröpfcheninfektionen vermehrt zu testen – dabei ist zum Beispiel an die PKA in der Apotheke zu denken. Das BMAS erklärt ferner: „Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss festgelegt werden, welchen Beschäftigten zweimal pro Woche ein Angebot gemacht werden muss“, informiert das Ministerium.

Wann und wo soll getestet werden?

Grundsätzlich sind Ort und Zeit der Testung den Betrieben freigestellt, schreibt das BMAS. Werden Selbsttests bereitgestellt, empfiehlt das Ministerium die Durchführung bereits zuhause vor Dienstantritt. „Auch alle sonstigen Testangebote sollten möglichst vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit ermöglicht und wahrgenommen werden.“

Müssen Angestellte das Testangebot annehmen?

Ob Beschäftigte das Testangebot auf Basis der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung annehmen, ist ihnen freigestellt. Doch Vorsicht: Für bestimmte Beschäftigtengruppen gibt es aktuell weitergehende Testverpflichtungen in bundes- oder landesrechtlichen Bestimmungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, die es zu beachten gilt.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Viruslast, Selektivität und Sensitivität von Tests

von Andreas Grünebaum am 19.04.2021 um 20:13 Uhr

Leider scheint die Kenntnis der Kommentatoren vor allem bezüglich der Viruslast bei SARS-CoV2 Infizierten mangelhaft: Tatsächlich ist diese in der ersten noch Symptomlosen Phase im Rachenraum bereits sehr hoch und erreicht schon in den ersten fünf Tagen nach Symptombeginn die höchste Viruslast. Das bedeutet, dass die Anwendung der im Vergleich zum PCR-Test weniger sensitiven PoC-Antigen Tests noch vor Beginn der Symptome ihre größte Berechtigung haben. Das Paul Ehrlich Institut legt die Leistungsdaten für PoC Tests aus diesem Grund wie folgt fest: "Kriterium Antigenschnelltest: >80% von unselektierten PCR-positiven Proben positiv im SARS-CoV-2 Antigenschnelltest" und "Untersuchung von mindestens 100 asymptomatischen Personen ohne konkretes Expositionsrisiko im SARS-CoV-2 Antigenschnelltest; Abklärung etwaiger reaktiver Proben mittels PCR. Kriterium Antigenschnelltest: Spezifität >97%"
Gerade in der kritischen Anfangszeit einer Infektion, während der noch ahnungslose Infizierte die meisten Mitmenschen anstecken könnte, sind Antigentests bei hinreichender Selektivität hervorragend geeignet, dies in vielen Fällen rechtzeitig aufzudecken.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Viruslast, Selektivität und Sensitivit

von Stefan Seibert am 20.04.2021 um 6:36 Uhr

Sie behaupten also auch ernsthaft, das ich als Mensch ohne Symptome im hohen Maße ansteckend bin.
Bewundernswert, wie es die Medien geschafft haben, dieses Narrativ in die Köpfe der Menschen eingepflanzt zu haben.
In Wuhan wurden laut Ärzteblatt 10 Millionen Menschen getestet, 300 von ihnen waren asymtomatisch. Von diesen Personen gingen aber keine Ansteckungen aus.
Ganz zu schweigen von der Cochranestudie, die die Schnelltest unter die Lupe genommen hat. Völlig unsicher und ungenau.
Ihre 97 Prozent Wirksamkeit können sie sich getrost abschminken. Die Realität sieht leider vollkommen anders aus.

Leider nicht Quatsch.

von Stefan Siebert am 19.04.2021 um 14:45 Uhr

Wir verbrennen ca. 6 Millarden Euro pro Monat für eine Scheinsicherheit.
Auf einen Positiven kommen 10 Falschpositive. Viel schlimmer ist es jedoch, nevativ getestet zu sein und trotzdem schon ansteckend zu sein.
Anstatt z. B. mit PCR Pooltestungen zu arbeiten, die eine 10000 fach höher Sensivtät aufweisen, wird blind von Laien in den Nasen von Kindern und Arbeitnehmern gebohrt.
Hauptsache Aktionismus.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Leider nicht Quatsch

von Torben Schreiner am 19.04.2021 um 16:22 Uhr

Bei den PCR Pooltestungen gebe ich Ihnen recht, auch wenn diese keine 10000fach höhere Sensivität besitzen ;-)
Diese sollten noch verstärkt in Kitas und Schulen angewandt werden.
Dass dabei noch etliche Kapazitäten frei scheinen (angeblich im Millionenbereich) ist ein Skandal.

Antigentest

von Stefan Seibert am 19.04.2021 um 12:25 Uhr

Symtomlose Mitarbeiter mit Antigentests
zu testen ist völlig sinnbefreit und reiht sich ein in die völlig versagende Politik unserer politischen Eliten.


» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Antigentest

von Torben Schreiner am 19.04.2021 um 12:48 Uhr

Leider Quatsch!
In der aktuellen Pandemiephase ist es wichtig, dass wir alle Bemühungen darauf ausrichten Infektionsketten zu unterbrechen. Dafür müssen wir eine Infektion erkennen können. Nur durch eine regelmäßige Testung (z.B. auch durch Selbsttests) ist es möglich frühzeitig Handlungsbedarf zu erkennen um sich und andere zu schützen.

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