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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Auch Apotheken müssen ihren Mitarbeitern Testangebote machen
Neuregelungen sollen Mitte nächster Woche in Kraft treten
Darüber hinaus verlängert der Bundesarbeitsminister die geltenden Regeln der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung bis zum 30. Juni 2021. „Es gilt weiter: Wer im Homeoffice arbeiten kann, muss das von seinem Arbeitgeber ermöglicht bekommen. So reduzieren wir das Ansteckungsrisiko unterwegs und durch Kolleginnen und Kollegen. Für Tätigkeiten vor Ort gelten weiter Abstand, Lüften, Maskentragen“, so Heil.
Konkret verlängert werden folgende Corona-Arbeitsschutzregelungen:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, wenn die Tätigkeit dies zulässt.
- Arbeitgeber sind im Rahmen der Beurteilung der Gefährdungen verpflichtet, betriebliche Hygienepläne zu erstellen, umzusetzen sowie zugänglich zu machen.
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen. Dies gilt auch in Kantinen und Pausenräumen.
- Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken, wo dies nicht möglich ist.
- Arbeitgeber müssen diese Masken zur Verfügung stellen.
- Arbeitgeber müssen eine ausreichende Handhygiene am Arbeitsplatz sicherstellen.
- Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab zehn Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Kontakte zwischen den Gruppen sind zu vermeiden.
Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße gegen ihre Anordnung mit einem Bußgeld von bis zu einer Höhe von 30.000 Euro ahnden.
Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.
Mittelstand will klagen
Kritik an den verpflichtenden Testangeboten kommt vom Arbeitgeberverband BDA. Präsident Rainer Dulger sprach von einer weiteren „Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land“. Die Testpflicht führe nur zu einer weiteren Bürokratielast.
Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), kündigte an, gegen die vom Kabinett beschlossene Pflicht zum Angebot von Corona-Tests zu klagen. „Dagegen muss und wird der Mittelstand sich wehren. Wir bereiten als Verband gerade die dafür erforderlichen rechtlichen Schritte vor“, sagteer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Testpflicht für Unternehmen ist ein Lehrstück für Politik-Versagen.“
2 Kommentare
Zwangsangebotstests
von Scarabäus am 18.04.2021 um 13:36 Uhr
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AW: Zwangsangebotstests Lobby
von ratatoske am 19.04.2021 um 15:22 Uhr
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