- Die Ärzte sollen den COVID-19-Impfstoff für die KW 16 wie bisher wiederum generisch verordnen.
- Jeder Arzt soll etwa zu gleichen Teilen die Impfstoffe Comirnaty und Vaxzevria erhalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Vial Comirnaty sechs Dosen und ein Vial Vaxzevria zehn Dosen Impfstoff enthält.
- Die Bestellung beim Großhandel erfolgt wie bislang auf Vial-Ebene auf der Grundlage der PZN BUND (Comirnaty PZN 17377588, Vaxzevria PZN 17377625).
- Bestellt der Arzt weniger als 16 Dosen, muss die Apotheke entscheiden, welche Kombination an Vials der beiden Impfstoffe dieser Menge am besten entspricht. Es darf jedoch keinesfalls über die Bestellung des Arztes hinaus aufgestockt werden.
- Verschreibt der Arzt 16 Dosen COVID-19-Impfstoff, soll sichergestellt sein, dass er ein Vial Comirnaty und ein Vial Vaxzevria erhält.
- Für die Bestellung beim Großhandel sollte immer ein Verhältnis von 1 : 1 bezogen auf die Anzahl der Vials von Comirnaty und Vaxzevria eingehalten werden. Auch hier darf keinesfalls über die Bestellungen der Ärzte hinaus aufgestockt werden.
- Die der Apotheke gelieferten Vials der beiden Impfstoffe sollen so auf die bei ihr bestellenden Ärzte aufgeteilt werden, dass dies der jeweiligen Bestellmenge ‒ trotz mutmaßlicher Kürzungen ‒ bestmöglich entspricht und jeder Arzt jeweils in etwa gleiche Mengen der beiden Impfstoffe erhält.
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Zweiter Impfstoff für die Arztpraxen
Das sind die Bestell-Regeln für Comirnaty plus Vaxzevria
Ab Kalenderwoche 16 wird mit Vaxzevria von AstraZeneca neben Comirnaty von Biontech/Pfizer ein zweiter Impfstoff gegen COVID-19 an die Arztpraxen ausgeliefert. Jetzt informiert der Deutsche Apothekerverband, was die Apotheken bei der Bestellung in der kommenden Woche beachten müssen. Wichtig: Auch für Vaxzevria gibt es jetzt eine PZN.
Bis kommenden Dienstag um 15 Uhr müssen die Apotheken bei ihrem Hauptlieferanten die Corona-Impfstoffe für die folgende Woche bestellen. Dann wird neben Comirnaty® von Biontech/Pfizer auch Vaxzevria® von AstraZeneca ausgeliefert werden. „Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit stehen insgesamt etwa eine Million Impfstoffdosen für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung, von denen etwa 45 Prozent auf Comirnaty und 55 Prozent auf Vaxzevria entfallen“, schreibt der Deutsche Apothekerverband (DAV) jetzt an die Landesapothekerverbände.
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Die Impfstoffe sollen demnach möglichst zu gleichen Teilen bestellt werden. Der Arzt erhält also zum Beispiel jeweils ein Vial Comirnaty und ein Vial Vaxzevria, wenn er 16 Dosen Impfstoff bestellt. Das entspricht sechs (Comirnaty) beziehungsweise zehn (Vaxzevria) Impfdosen. „Mit Blick auf die gleichmäßige Verteilung soll die Apotheke beim pharmazeutischen Großhändler jeweils im Verhältnis 1 zu 1 bezogen auf die Anzahl der Vials von Comirnaty und Vaxzevria bestellen“, betont der DAV. „Es darf keinesfalls über die Bestellungen der Ärzte hinaus aufgestockt werden.“
Mit Blick auf die insgesamt zur Verfügung stehende Menge an Impfstoffen, die unterschiedlichen Bedarfe der Ärzte und die gleichmäßige Verteilung bittet der Verband in einem Musterschreiben für seine Mitgliedsorganisationen an die Apotheken dringend, bei der Bestellung Folgendes zu beachten:
10 Kommentare
Zuteilung von Impfstoffen
von Silke Koch am 22.04.2021 um 2:57 Uhr
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Verkaufstrick
von Alan Shweish am 13.04.2021 um 16:58 Uhr
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Arzt will nur BT verimpfen!
von Alexander Roland am 12.04.2021 um 22:21 Uhr
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Impfstoffdosen 16 und mehr
von Regina Jansen am 11.04.2021 um 16:11 Uhr
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Mehr als 16 Dosen
von Michael Schultze am 10.04.2021 um 10:10 Uhr
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Weniger als 16 Dosen
von Pamela Massow am 09.04.2021 um 21:09 Uhr
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Erpressung
von Bernd Kluge am 09.04.2021 um 18:56 Uhr
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AW: Erpressung
von Beatrix Mayer am 09.04.2021 um 19:33 Uhr
AW: Erpressung
von Melanie Walser am 10.04.2021 um 6:33 Uhr
Menge der Bestellung? Ein Paradox!
von Michael Schultze am 09.04.2021 um 15:48 Uhr
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