Entwurf für neues Tierarzneimittelgesetz

Fischtierärzte kritisieren geplantes Versandverbot für Rx-Tierarzneimittel

Süsel - 31.03.2021, 14:30 Uhr

Ein Fischtierarzt untersucht einen Stör auf einer Kaviarfarm. (Symbolbild) (Foto: auremar / stock.adobe.com)

Ein Fischtierarzt untersucht einen Stör auf einer Kaviarfarm. (Symbolbild) (Foto: auremar / stock.adobe.com)


Mögliche Lösung aus Apothekersicht

Bei der Darstellung des Problems bleibt allerdings eine Handlungsmöglichkeit unbeachtet, die aus Apothekersicht naheliegt: Die Tierärzte könnten nach der Diagnose ein Rezept ausstellen und die Tierhalter das Arzneimittel aus einer Apotheke vor Ort beziehen. Dies würde allerdings voraussetzen, dass die Arzneimittelhersteller Packungen in geeigneten Größen für einzelne Tierhalter herstellen und möglichst über den Großhandel anbieten. Das würde vermutlich eine Umstellungsphase erfordern, scheint aber möglich.

Kritik an Bürokratie und Unklarheiten

Allerdings sind die Bedenken der Fischtierärzte nicht die einzigen Einwände gegen das geplante neue Tierarzneimittelgesetz. Ein großes praktisches Problem dürfte die Lesbarkeit sein, weil viele Regelungen auf die EU-Verordnung verweisen und daher beide Vorschriften praktisch nebeneinander gelesen werden müssen. Bereits als Reaktion auf den Referentenentwurf vom Januar hatte der bpt das Projekt kritisiert. Die Tierärztezeitschrift „VETImpulse“ vom 15. März verwies dazu auf Äußerungen von bpt-Präsidiumsmitglied Priv.-Doz. Dr. Andreas Palzer. Demnach hätten besonders Kleintier- und Pferdepraktiker einen deutlichen Mehraufwand an Bürokratie zu erwarten. Es müssten mehr und aufwendigere Belege erstellt werden. Verstöße würden größtenteils als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit eingestuft. 

Bei einem Webinar habe Palzer erklärt, das Rx-Versandverbot sei grundsätzlich zu begrüßen, aber es sei problematisch, dass auch der Nachversand nach einer erfolgten Untersuchung darunter falle. Auch Palzer habe dazu besonders auf die Behandlung von Fischen verwiesen. Als weiteren problematischen Aspekt habe Palzer angeführt, dass es keine Ausnahmen von der Pflicht für eine Herstellungserlaubnis für Arzneimittel mehr geben soll. Allerdings sei unklar, was künftig unter den Herstellungsbegriff fallen solle – möglicherweise auch das Herstellen einer Mischspritze für die Anästhesie. Auf solche und andere Unklarheiten hatte auch DAZ.online bereits hingewiesen. Daher ist kurzfristig mit weiteren Positionierungen zum geplanten Tierarzneimittelgesetz zu rechnen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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