Entwurf für neues Tierarzneimittelgesetz

Fischtierärzte kritisieren geplantes Versandverbot für Rx-Tierarzneimittel

Süsel - 31.03.2021, 14:30 Uhr

Ein Fischtierarzt untersucht einen Stör auf einer Kaviarfarm. (Symbolbild) (Foto: auremar / stock.adobe.com)

Ein Fischtierarzt untersucht einen Stör auf einer Kaviarfarm. (Symbolbild) (Foto: auremar / stock.adobe.com)


Das geplante Tierarzneimittelgesetz hat das parlamentarische Verfahren erreicht. Damit geht die vielfältige Kritik an dem Projekt in eine neue Runde. Fischtierärzte argumentieren nun gegen das geplante Versandverbot von Rx-Tierarzneimitteln, weil dies auch für Nachbehandlungen gelten soll. An mögliche Hilfe aus den Apotheken wird dabei nicht gedacht.

Das Bundeskabinett hat am 24. März den Gesetzentwurf für ein neues Tierarzneimittelgesetz beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eröffnet. Für Tierarzneimittel soll es somit künftig ein eigenes Gesetz unabhängig vom Arzneimittelgesetz geben. Die erste Lesung im Bundestag soll bereits Ende April stattfinden. Die Zeit drängt. Bereits seit Januar 2019 steht fest, dass die EU-Verordnung (EU) 2019/6 am 28. Januar 2022 EU-weit in Kraft treten wird. Bis dahin müssen die nationalen Regelungen darauf abgestimmt werden, um ein unüberschaubares Regelungswirrwarr zu verhindern. 

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Dennoch tat sich zwei Jahre lang nichts, bis das Bundeslandwirtschaftsministerium am 14. Januar 2021 einen Referentenentwurf vorlegte. Obwohl die betroffenen Organisationen der Tierärzte heftig gegen die kurze Beratungszeit protestiert hatten, folgte nun bereits der Kabinettsentwurf. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) erklärte noch am 24. März, aus Sicht der Tierärzteverbände gebe es „eine Reihe fachlicher Bedenken, die bis dato nicht berücksichtigt sind und nun vom bpt in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden“.

Fischtierärzte sehen Therapie in Gefahr

Offenbar positionieren sich nun auch weitere Gruppen mit speziellen Interessen. So berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa) über die Bedenken von Fachtierärzten gegenüber dem geplanten Versandverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel. Bisher dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel, die nur für nicht lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind, in Deutschland versendet werden. Künftig soll hingegen der Versand aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel für Tiere verboten werden.

Gemäß der dpa-Meldung sähen Fachtierärzte darin eine Gefahr für die Behandlung exotischer Haustiere, für die es oft nur wenige Spezialisten gibt. Das Versandverbot würde sich „gravierend“ auf die Therapie von Millionen Wassertieren und seltenen Spezies auswirken. So zitiert die dpa ein Schreiben der Fischtierärztin Sandra Lechleiter aus Neuenbürg an die Bundesregierung.

Hintergrund sei, dass wenige Spezialisten unter den Tierärzten für die Diagnose weite Wege zu ihren Patienten zurücklegen. Damit für die Anschlussbehandlungen nicht erneut weite Wege für Tierärzte oder Halter nötig seien, würden die Arzneimittel versendet. Dies wäre bei einem Versandverbot für Rx-Tierarzneimittel nicht mehr möglich. Als Begründung für das Versandverbot habe eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums erklärt, „Grund hierfür ist die Problematik des verbreiteten illegalen Verkaufs von Tierarzneimitteln im Internethandel, der eine Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt“, heißt es in der dpa-Meldung.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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