- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Der „Fall AvP“ als ...
„Whitepaper“ von Scanacs
Der „Fall AvP“ als Anlass für die Direktabrechnung
Argumente für die Direktabrechnung
Doch das „Whitepaper“ zielt auf die Direktabrechnung mit Hilfe von Scanacs. Diese baut auf der bereits angebotenen Rezeptprüfung auf. Dabei werden die Rezeptdaten an die Service-Plattform übertragen. Dort wird das Rezept geprüft und ein Abrechnungskennzeichen vergeben. Anschließend kann die Krankenkasse direkt an die Apotheke zahlen. Scanacs betont, dass die Abrechnung durch die Apotheken schon heute im SGB V vorgesehen sei. Gemäß § 300 Abs. 2 SGB V „können“ sie ein Rechenzentrum in Anspruch nehmen, aber dies ist nicht vorgeschrieben.
Als Vorteile der Echtzeit-Prüfung nennt Scanacs die „zeitliche Entlastung durch eine klare Konfiguration von Prüfungen“ und den „Wegfall unterschiedlicher Vertragsinterpretationen zwischen Apotheken und Krankenkassen“. Dies reduziere den Aufwand für Prüfungen und bei Retaxationen und schaffe Planungssicherheit. Auch für die Krankenkassen werden Vorteile durch die „Verbesserung der Prozessqualität in der Rezeptprüfung“ und geringeren Aufwand propagiert. Nach Einschätzung von Scanacs bringt das Verfahren zusätzliche Sicherheit. Die Apotheke behalte die Hoheit über ihre Abrechnung und die Rechnung werde innerhalb kurzer Zeit direkt von der Krankenkasse bezahlt. Auch die Zahlungen des Nacht- und Notdienstfonds und die Herstellerrabatte könnten über die Plattform abgerechnet werden.
Angebot offenbar im Aufbau
Dem angeführten Geschwindigkeitsvorteil ist jedoch entgegenzuhalten, dass die technische Möglichkeit zur Echtzeit-Prüfung nichts an den vertraglichen Einspruchsfristen und weiteren Prüfmöglichkeiten der Krankenkassen ändern würde. Dazu ist im „Whitepaper“ nichts zu finden. Dort steht auch nicht, wann das propagierte Konzept angeboten werden kann. Auf Anfrage von DAZ.online hieß es, das Unternehmen arbeite mit Apotheken und Krankenkassen an der Direktabrechnung und sei zuversichtlich, „dass die Einführung der Direktabrechnung in Kürze für weitere Apotheken zugänglich gemacht werden kann“. Solange noch Papierrezepte abgerechnet werden, müssten diese von den Apotheken an die einzelnen Krankenkassen geschickt werden. Auf die verbreitete Vorfinanzierung der Abrechnungsbeträge durch Rechenzentren geht Scanacs in seinem „Whitepaper“ nicht ein. Allerdings können dafür – wie in anderen Wirtschaftsbereichen – Banken in Anspruch genommen werden.
Weitere Anbieter zu erwarten
Falls sich die beschriebenen Vorteile des vorgestellten Geschäftsmodells realisieren lassen, dürften vermutlich bald weitere Dienstleister dafür entstehen. Dabei wird zu fragen sein, ob die Rezeptprüfung, die bei Scanacs im Mittelpunkt steht, überhaupt entscheidend ist. Denn das E-Rezept wird die Übermittlung der Rezepte völlig verändern. Zur wichtigsten Herausforderung für noch einfachere Konzepte der Direktabrechnung dürfte dann das Inkasso der Herstellerrabatte werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.