Efluelda bei ab 60-Jährigen

Ist ein Ausweichen auf andere Grippeimpfstoffe wirklich unmöglich?

Stuttgart - 26.02.2021, 17:50 Uhr

Welche Möglichkeiten gibt es, bei Nichtverfügbarkeit von Efluelda, eine mögliche Nichtimpfung der Senioren doch noch abzuwenden? (Foto: Максим Корабельщиков / stock.adobe.com) 

Welche Möglichkeiten gibt es, bei Nichtverfügbarkeit von Efluelda, eine mögliche Nichtimpfung der Senioren doch noch abzuwenden? (Foto: Максим Корабельщиков / stock.adobe.com) 


Schutzimpfungs-Richtlinie: keine Option der nur „bevorzugten“ Impfung mit Efluelda?

Hätte man aber in die Schutzimpfungs-Richtlinie keine Klausel für eine lediglich „bevorzugte Impfung“ mit hochdosierten Grippeimpfstoffen berücksichtigen können? Zum Beispiel: „Menschen ab 60 Jahren sollen bevorzugt mit einer Hochdosisgrippevakzine geimpft werden, bei Nichtverfügbarkeit sollten andere für diese Altersgruppe zugelassen Vakzinen zum Einsatz kommen.“ Solche Einschränkungen gibt es, sogar bei Grippe: So wird bei der Grippeimpfungen für Kinder in der Schutzimpfungs-Richtlinie geraten, diese mit einer inaktivierten Vakzine zu impfen, allerdings könne im „medizinisch begründeten Einzelfall“ – zum Beispiel bei einer Spritzenphobie – auf den nasalen Lebendimpfstoff ausgewichen werden. Einig zugelassener Lebendimpfstoff zur Anwendung als Nasenspray ist Fluenz® Tetra (Alter von 2 bis 17 Jahren).


Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sollten bei gegebener Indikation mit inaktiviertem Impfstoff geimpft werden. Kann im medizinisch begründetem Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IIV) nicht durchgeführt werden (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen attenuierten InfluenzaLebendimpfstoffs (LAIV) gerechtfertigt sein.“

Schutzimpfungs-Richtlinie


Nun klingt das auf den ersten Blick vergleichbar und eine solche Lösung auch für die Hochdosisgrippeimpfung bei Älteren plausibel. Doch: Im Fall der kindlichen Grippeimpfung hat die STIKO keinen Vorteil für eines der beiden Impfprinzipien festgestellt. Sondern: Liegen medizinische Gründe vor, wie eine Spritzenphobie, und das Kind kann keinen Totimpfstoff erhalten, kann auf den nasalen Impfstoff ausgewichen werden – ohne dass Nachteile für das geimpfte Kind resultieren. Bei der Hochdosisimpfung gibt es nach Ansicht der STIKO und des G-BA jedoch derzeit keine äquivalent wirksamen Vakzinen.

Das bedeutet: Man kann nicht einfach einen unterlegenen Impfstoff verwenden, weil der überlegene nicht lieferbar ist – das ist kein medizinischer Grund. Denn alle Menschen ab 60 Jahren sind in gleichem Maße geeignet für die Impfung. Die Schutzimpfungs-Richtlinie kann folglich nicht die rechtliche Basis liefern, zu selektieren – die „Schnellen“ bei der Impfung bekommen den „bessere“ Impfstoff und bei Nichtverfügbarkeit (also die „Langsameren“) den „schlechteren“. Somit: Das Gebot der Eile gilt hier nicht.

BMG kann Verordnung erlassen

Nun besteht die Möglichkeit, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Herbst/Winter eine Verordnung erlässt, die erlaubt, auf andere Grippeimpfstoffe auszuweichen. Möglich wäre auch – was der G-BA bereits erwähnte –, dass die STIKO bei Engpässen temporäre Empfehlungen veröffentlicht, die bei der Grippeimpfung Älterer auch konventionelle Vakzinen, wie Influsplit Tetra oder Vaxigrip Tetra, oder weiterentwickelte – Flucelvax Tetra oder Fluad Tetra (ab 65 Jahren) – berücksichtigt und diese dann pragmatisch umgesetzt wird. Hierfür bedürfte es unabhängig von der allgemeinverbindlichen Feststellung eines Lieferengpasses oder der Nichtverfügbarkeit des empfohlenen Impfstoffs der Konkretisierung durch die STIKO, ob und unter welchen auch zeitlichen Umständen zur nachhaltigen Umsetzung des Impfziels eine ersatzweise Impfung mit dem „konventionellen“ Impfstoff geboten ist. 

Der G-BA geht davon aus, dass sodann „eine einheitliche Verfahrensweise rechtzeitig vor Beginn der nächsten Impfsaison 2021/2022 zwischen den Institutionen abgestimmt werden kann, um eine bestmögliche Versorgung der Versicherten auch in einem solchen Fall zu ermöglichen“. Da hierzu aber noch keine weitergehenden Beratungen stattgefunden hätten, bitte man um Verständnis, dass man zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Aussagen zu einem möglichen Procedere abgeben könne.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


7 Kommentare

Vom Stamme RAFFGIER!

von Andrea Velten am 27.02.2021 um 17:29 Uhr

HERR lass Hirn regnen und nimm den Bedürftigen den Schirm weg!
Ich nenne sowas Lug und Trug !
So werden Pharma Firmen dick und fett und kugelrund und scheren sich einen Dreck um die Bedürfnisse der Menschen!
Hauptsache Kohle scheffeln auf Teufel komm raus! Welcher hohlroller hat denn diesen Deal vereinbart und dafür abkassiert?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

weltfern

von Thomas Kerlag am 26.02.2021 um 23:32 Uhr

Ein nicht lieferbarer Impfstoff mit geringfügiger, aber signifikanter Überlegenheit der Impfeffektivit
ist natürlich die beste Lösung für eine Immunisierung. Herrgott schützte uns vor diesen klinisch nicht relevanten "Experten".
Stünden sie doch selbst vor den unversorgten Patienten, dann gäbe es das nicht.
Wie Politiker, die andere in den Krieg schicken

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Efluelda

von Monika Prinz am 26.02.2021 um 19:26 Uhr

Wir sind nicht nur in Rom sondern auch auf der Amtsschimmel-Ranch, wo sie kräftig im Chor wiehern. Dann bleiben wir halt ungeimpft und sparen dass Geld, denn dieses Jahr war Corona teuer!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Die Rechnung geht nicht auf

von Susanne Dolfen am 26.02.2021 um 18:38 Uhr

Der Artikel ist gut geschrieben und alles ist gut erklärt, nur.....
Hier wird doch die Rechnung jetzt schon ohne den Wirt gemacht, oder vielleicht besser: ohne das Hühnerei, das dann ganz kurzfristig und spontan nicht mehr bebrütet werden möchte
Soll denn ggf. Bei einem erst im Sommer sichtbaren Lieferengpass oder gar Ausfall der Verteilungskampf um die wenigen tetravelenten und verfügbaren Impfdosen beginnen? Wer bleibt dann auf der Strecke? Denn die jüngeren Risikopatienten dürften dann wiederum nicht mit einem verspätet gelieferten Hochdosis Impfstoff geimpft werden.
Momentan sieht es für mich aus, als befänden wir uns im alten Rom und alle suchen nach dem Passierschein A38

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Efluelda

von Gregor Huesmann am 26.02.2021 um 18:33 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe, ist Efluelda 4x so "stark" wie der normale Grippeimpfstoff. Dann wäre doch praktikabel, die Patienten zweimal mit je einer Spritze rechts und links zu impfen. Ergibt vierfache Dosis. Ich habe mich im letzten Jahr auch zweimal impfen lassen. Falsch gedacht???

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: ...Boostern mit Quadrivalenten ...

von Gunnar Müller, Detmold am 28.02.2021 um 8:37 Uhr

Interessanter Ansatz! Die Frage ist nur:
Wie reagiert das Immunsystem darauf?
Wie sind die Nebenwirkungen bei der zweiten Impfung?
Wie ist die Zulassung - dafür?
@ letztes Jahr zweimal geimpft:
Schlage vor, Sie stellen sich für eine Studie zur Verfügung…

AW: Zulassung - wofür auch immer ....

von Bernd Jas am 01.03.2021 um 10:42 Uhr

Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Langzeitstudien, usw. wofür? - Zeit dafür wird heute mit frisch gerucktem Geld einfach gekauft, wenn die Knete fließt ist doch alles gut.
Vielleicht bekommt ja Herr Huesmann eine Notfallzulassung, da Conterga(r)n icht so schnell fiebern wie die da war.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.