Efluelda bei ab 60-Jährigen

Ist ein Ausweichen auf andere Grippeimpfstoffe wirklich unmöglich?

Stuttgart - 26.02.2021, 17:50 Uhr

Welche Möglichkeiten gibt es, bei Nichtverfügbarkeit von Efluelda, eine mögliche Nichtimpfung der Senioren doch noch abzuwenden? (Foto: Максим Корабельщиков / stock.adobe.com) 

Welche Möglichkeiten gibt es, bei Nichtverfügbarkeit von Efluelda, eine mögliche Nichtimpfung der Senioren doch noch abzuwenden? (Foto: Максим Корабельщиков / stock.adobe.com) 


Warum berücksichtigte der G-BA kein Ausweichen auf andere Impfstoffe?

Warum also hat der G-BA nicht berücksichtigt, dass bei Nichtverfügbarkeiten nach Ansicht der STIKO auf andere Grippeimpfstoffe ausgewichen werden soll? Dies ist nach Auskunft des G-BA „nicht umsetzungsfähig“. Der G-BA erklärt auf Nachfrage von DAZ.online: „Wenn die STIKO in ihrer aktualisierten Empfehlung zur Grippeimpfung insgesamt zu der Einschätzung gelangt, dass Hochdosisimpfstoffe bei älteren Personen einen besseren Schutz vor einer Influenzaerkrankung bieten als andere Impfstofftypen und somit nach Auffassung der STIKO in Bezug auf das Impfziel für diese Personengruppe generell vorzuziehen sind, bleibt grundsätzlich kein Raum für eine Anwendung von anderen Influenza-Impfstoffen bei Personen im Alter von ≥60 Jahren innerhalb der GKV.“ Denn das würde bedeuten, dass die Versicherten auf eine „unzweckmäßige Leistung“ verwiesen würden.

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Und weiter: „Solange keine Konkretisierung der Lieferengpässe oder Nicht-Verfügbarkeit erfolgt, bleibt auch die Aussage der STIKO, dass bei einem Lieferengpass oder einer Nicht-Verfügbarkeit eines Hochdosis-Impfstoffes ersatzweise andere inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoffe (unabhängig vom Impfstofftyp) angewendet werden können, für den G-BA nicht umsetzungsfähig.“

Warum hat der G-BA der STIKO-Empfehlung nicht widersprochen?

Warum hat der G-BA der STIKO-Empfehlung zur Hochdosisgrippeimpfung nicht widersprochen? Letztere Option besteht durchaus. Dem G-BA wird in § 20i Abs. 1 Satz 4 SGB V die Möglichkeit eingeräumt, von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission abzuweichen, allerdings gibt es dafür juristisch eine recht hohe Hürde: „Abweichungen von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind besonders zu begründen“, heißt es im Gesetzestext. Hier sah der G-BA jedoch „keinen hinreichenden Anhaltspunkt“, auch wenn Zweifel an der Begründung des Vorteils von Elfuelda wohl geäußert wurden. So erklärt der G-BA in den tragenden Gründen zum Beschluss vom 21. Januar: „Soweit Zweifel an der ausreichenden Begründung eines Vorteils des Hochdosis-Grippeimpfstoffs ab dem Alter von 60 Jahren im Vergleich zu konventionellen Grippeimpfstoffen geäußert wurden, gibt es für den G-BA keinen hinreichenden Anhaltspunkt von der STIKO-Empfehlung abzuweichen.“ Zur Erklärung: Die STIKO geht davon aus, dass durch eine „moderat verbesserte Impfeffektivität (rVE = 15 Prozent)“ durch Hochdosis-Grippeimpfstoffe bei Ab-60-Jährigen in einer durchschnittlichen Grippesaison 162 Todesfälle und 314 Hospitalisierungen verhindert werden können.

Begründung der STIKO für die Hochdosisimpfung ab 60 Jahren

„Im Vergleich zu konventionellen Influenza-Impfstoffen wurde für den Influenza-Hochdosis-Impfstoff eine geringfügige, aber signifikante Überlegenheit der Impfeffektivität bei älteren Menschen nachgewiesen. Aufgrund der Häufigkeit und Schwere von Influenza-Infektionen in der älteren Bevölkerung zeigen mathematische Modellberechnungen, dass auch bei einer nur geringfügig höheren Impfeffektivität eine relevante Anzahl an Influenza-bedingten Arztkonsultationen, Hospitalisierungen und Todesfällen zusätzlich verhindert werden kann (durchschnittlich pro Saison 23.013 zusätzlich verhinderte Influenza-bedingte Arztkonsultationen, 314 Hospitalisierungen und 162 Todesfälle). Die Qualität der vorliegenden Evidenz in Bezug auf eine bessere Effektivität des Hochdosis-Impfstoffs bei der Verhinderung von laborbestätigten Influenza-Erkrankungen wurde als hoch eingestuft.“ (...)

„Neben dem Influenza-Hochdosis-Impfstoff sind weitere Influenza-Impfstoffe in der Entwicklung bzw. bereits zugelassen, die bei Personen im Alter von ≥60 Jahren möglicherweise zu einem verbesserten Impfschutz führen. Die zur Zeit verfügbaren Studiendaten werden von der STIKO jedoch als nicht ausreichend erachtet, um aktuell eine bevorzugte Nutzung auch dieser Impfstoffe zu empfehlen.“

                                                                   Epidemiologisches Bulletin 1|2021

Weiter schreibt der G-BA: „In Bezug auf eine Kritik, die an der in der STIKO-Empfehlung abgebildeten gesundheitsökonomischen Analyse geäußert wurde, ist festzustellen, dass die Entscheidung des G-BA zur Umsetzung der STIKO-Empfehlung auf der von der STIKO festgestellten erhöhten Impfeffektivität von Hochdosis-Grippeimpfstoffen basiert, die eine Verringerung der Krankheitslast durch Vermeidung zusätzlicher Hospitalisierungen und Todesfällen erwarten lässt. Daten zur besseren Wirksamkeit konventioneller Grippeimpfstoffe gegenüber hochdosierten Grippeimpfstoffen wurden in den Schreiben nicht adressiert.“

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Nun ist es sicher nicht so, dass sich die Krankenkassen wehren würden, wenn der teurere Impfstoff nicht da ist und in der Praxis mit konventionellen Grippeimpfstoffen – zu einem Drittel der Kosten –geimpft wird. Laut dem GKV-Spitzenverband und dem G-BA lässt die Schutzimpfungs-Richtlinie hierfür allerdings keinen Raum: „Da die STIKO in ihrer Bewertung insgesamt zu der Einschätzung gelangt, dass Hochdosis-Grippeimpfstoffe einen besseren Schutz vor einer Influenzaerkrankung bieten als andere inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoffe und somit nach Auffassung der STIKO in Bezug auf das Impfziel generell vorzuziehen sind, bleibt grundsätzlich kein Raum für eine Anwendung ,konventioneller‘ inaktivierter quadrivalenter Influenza-Impfstoffe innerhalb der GKV.“



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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7 Kommentare

Vom Stamme RAFFGIER!

von Andrea Velten am 27.02.2021 um 17:29 Uhr

HERR lass Hirn regnen und nimm den Bedürftigen den Schirm weg!
Ich nenne sowas Lug und Trug !
So werden Pharma Firmen dick und fett und kugelrund und scheren sich einen Dreck um die Bedürfnisse der Menschen!
Hauptsache Kohle scheffeln auf Teufel komm raus! Welcher hohlroller hat denn diesen Deal vereinbart und dafür abkassiert?

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weltfern

von Thomas Kerlag am 26.02.2021 um 23:32 Uhr

Ein nicht lieferbarer Impfstoff mit geringfügiger, aber signifikanter Überlegenheit der Impfeffektivit
ist natürlich die beste Lösung für eine Immunisierung. Herrgott schützte uns vor diesen klinisch nicht relevanten "Experten".
Stünden sie doch selbst vor den unversorgten Patienten, dann gäbe es das nicht.
Wie Politiker, die andere in den Krieg schicken

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Efluelda

von Monika Prinz am 26.02.2021 um 19:26 Uhr

Wir sind nicht nur in Rom sondern auch auf der Amtsschimmel-Ranch, wo sie kräftig im Chor wiehern. Dann bleiben wir halt ungeimpft und sparen dass Geld, denn dieses Jahr war Corona teuer!

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Die Rechnung geht nicht auf

von Susanne Dolfen am 26.02.2021 um 18:38 Uhr

Der Artikel ist gut geschrieben und alles ist gut erklärt, nur.....
Hier wird doch die Rechnung jetzt schon ohne den Wirt gemacht, oder vielleicht besser: ohne das Hühnerei, das dann ganz kurzfristig und spontan nicht mehr bebrütet werden möchte
Soll denn ggf. Bei einem erst im Sommer sichtbaren Lieferengpass oder gar Ausfall der Verteilungskampf um die wenigen tetravelenten und verfügbaren Impfdosen beginnen? Wer bleibt dann auf der Strecke? Denn die jüngeren Risikopatienten dürften dann wiederum nicht mit einem verspätet gelieferten Hochdosis Impfstoff geimpft werden.
Momentan sieht es für mich aus, als befänden wir uns im alten Rom und alle suchen nach dem Passierschein A38

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Efluelda

von Gregor Huesmann am 26.02.2021 um 18:33 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe, ist Efluelda 4x so "stark" wie der normale Grippeimpfstoff. Dann wäre doch praktikabel, die Patienten zweimal mit je einer Spritze rechts und links zu impfen. Ergibt vierfache Dosis. Ich habe mich im letzten Jahr auch zweimal impfen lassen. Falsch gedacht???

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AW: ...Boostern mit Quadrivalenten ...

von Gunnar Müller, Detmold am 28.02.2021 um 8:37 Uhr

Interessanter Ansatz! Die Frage ist nur:
Wie reagiert das Immunsystem darauf?
Wie sind die Nebenwirkungen bei der zweiten Impfung?
Wie ist die Zulassung - dafür?
@ letztes Jahr zweimal geimpft:
Schlage vor, Sie stellen sich für eine Studie zur Verfügung…

AW: Zulassung - wofür auch immer ....

von Bernd Jas am 01.03.2021 um 10:42 Uhr

Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Langzeitstudien, usw. wofür? - Zeit dafür wird heute mit frisch gerucktem Geld einfach gekauft, wenn die Knete fließt ist doch alles gut.
Vielleicht bekommt ja Herr Huesmann eine Notfallzulassung, da Conterga(r)n icht so schnell fiebern wie die da war.

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